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Barrierefreie Formate

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§ 10. Die Geschäftsordnung wird in barrierefreier Form zugänglich gemacht, dies umfasst insbesondere Braille, Gebärdensprache, einfache Sprache und auditive Formen.

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§ 11. Die Homepage sowie alle Publikationen des Monitoring-Ausschusses sollen nach Möglichkeit in barrierefreier Form insbesondere in „Leicht Lesen“ zugänglich gemacht werden.

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