Die Verhandlungsgegenstände im Bundesrat
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Die Verhandlungsgegenstände im Bundesrat
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Die Geschäftsordnung des Bundesrates legt fest, welche Arten von Verhandlungsgegenständen es im Bundesrat gibt.
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Dazu gehören jedenfalls Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, Selbstständige Anträge der Mitglieder des Bundesrates, Anfragen und Anfragebeantwortung und Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung sowie der Landeshauptleute.