Das Präsidium des Nationalrates
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Das Präsidium des Nationalrates
Der Nationalrat wählt am Beginn einer Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte die Präsidentin bzw. den Präsidenten sowie die Zweite Präsidentin bzw. den Zweiten Präsidenten und die Dritte Präsidentin bzw. den Dritten Präsidenten.
Die Präsidentin bzw. der Präsident leitet die Geschäfte des Nationalrates und erstellt im Einvernehmen mit der Zweiten Präsidentin bzw. dem Zweiten Präsidenten und der Dritten Präsidentin bzw. dem Dritten Präsidenten den Budgetvoranschlag für den Nationalrat.
Sie bzw. er vertritt den Nationalrat nach außen, beruft ihn zu seinen Sitzungen ein und führt – in der Praxis abwechselnd mit den beiden anderen Präsidentinnen bzw. Präsidenten – in den Sitzungen den Vorsitz.
Sie bzw. er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf deren Einhaltung, übt das Hausrecht im Parlament aus und hat alle Dienstgeberbefugnisse für die Bediensteten der Parlamentsdirektion.