Die Bundesversammlung
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Die Bundesversammlung
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Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern beider Kammern des österreichischen Parlaments – also aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat und 61 Mitgliedern des Bundesrates – zusammen.
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Die Bundesversammlung hat nach dem Bundes-Verfassungsgesetz Funktionen, die im Wesentlichen das Amt der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten betreffen.
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So wird z. B. alle sechs Jahre die neu gewählte Bundespräsidentin bzw. der neu gewählte Bundespräsident vor der Bundesversammlung angelobt.