UN-Kinderrechts-Konvention
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UN-Kinderrechts-Konvention
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Die Kinderrechte in Österreich richten sich nach der UN-Kinderrechts-Konvention.
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Die Kinderrechte bauen auf diesen Aussagen auf:
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1. Alle Kinder sollen gleich behandelt werden.
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Dabei ist egal, …
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- welche Hautfarbe sie haben.
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- wo sie herkommen.
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- welche Sprache sie sprechen.
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- welches Geschlecht sie haben.
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- ob sie arm oder reich sind.
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- ob sie eine Behinderung haben.
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- welche Religion sie haben.
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2. Das Kindeswohl hat Vorrang.
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Das bedeutet: Bei jeder Entscheidungist es am wichtigsten, dass es dem Kind gut geht.
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3. Entwicklungschancen von Kindern sollen gefördert werden.
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Jedes Land ist dafür verantwortlich, dass jedes Kind ein Recht hat auf …
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- Leben und Überleben.
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- Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten.
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4. Die Meinung und der Wille des Kindes müssen beachtet werden.
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Das bedeutet: Das Kind darf mitreden, wenn es um Entscheidungen geht, die es selbst betreffen.
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Die wichtigsten 10 Kinderrechte finden Sie unter diesem Link:
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