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UN-Kinderrechts-Konvention

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UN-Kinderrechts-Konvention

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Die Kinderrechte in Österreich richten sich nach der UN-Kinderrechts-Konvention.

###|8.24|###

Die Kinderrechte bauen auf diesen Aussagen auf:

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1. Alle Kinder sollen gleich behandelt werden.

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Dabei ist egal, …

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  • welche Hautfarbe sie haben.
###|20.68|###
  • wo sie herkommen.
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  • welche Sprache sie sprechen.
###|26.66|###
  • welches Geschlecht sie haben.
###|28.24|###
  • ob sie arm oder reich sind.
###|30.68|###
  • ob sie eine Behinderung haben.
###|32.86|###
  • welche Religion sie haben.
###|37.00|###

2. Das Kindeswohl hat Vorrang.

###|41.02|###

Das bedeutet: Bei jeder Entscheidungist es am wichtigsten, dass es dem Kind gut geht.

###|46.80|###

3. Entwicklungschancen von Kindern sollen gefördert werden.

###|49.52|###

Jedes Land ist dafür verantwortlich, dass jedes Kind ein Recht hat auf …

###|56.38|###
  • Leben und Überleben.
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  • Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten.
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4. Die Meinung und der Wille des Kindes müssen beachtet werden.

###|67.14|###

Das bedeutet: Das Kind darf mitreden, wenn es um Entscheidungen geht, die es selbst betreffen.

###|74.24|###

Die wichtigsten 10 Kinderrechte finden Sie unter diesem Link:

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www.unicef.at/kinderrechte-oesterreich

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