Pflegegeld für Kinder und Jugendliche
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Pflegegeld für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung bekommen Pflegegeld.
Durch das Pflegegeld können sich Familien die Pflege und Betreuung ihres Kindes besser leisten.
Wie wird festgestellt, ob Ihr Kind Pflegegeld bekommt?
Es gibt eine sogenannte Kinder-Einstufungsverordnung.
Dort steht, wie viel Unterstützung ein Kind …
- ohne Beeinträchtigung braucht.
- mit Beeinträchtigung braucht.
Ab einem bestimmten Alter braucht ein Kind ohne Beeinträchtigung keine Unterstützung mehr.
Das ist zum Beispiel bei diesen Tätigkeiten so:
- beim Anziehen.
- beim Essen.
- bei der Körperpflege.
Mit einer Beeinträchtigung braucht Ihr Kind aber oft ein Leben lang Unterstützung, zum Beispiel,
- wenn es im Rollstuhl sitzt oder
- eine sehr schwere Krankheit hat.
Hat mein Kind Anspruch auf Pflegegeld?
Das sind die Voraussetzungen, damit Sie Pflegegeld für Ihr Kind bekommen:
- Ihr Kind hat eine Behinderung.
Dadurch ist ständige Hilfe und Betreuung notwendig.
- Ihr Kind braucht mindestens 65 Stunden im Monat Pflege.
- Sie wohnen mit Ihrem Kind in Österreich.
Oft ist es auch möglich, dass Sie Pflegegeld bekommen, wenn Sie in einem anderen Land wohnen.
Fragen Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt nach.
Wie bekomme ich Pflegegeld für mein Kind?
Den Antrag können Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, klicken Sie auf diesen Link:
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, kommt eine Fachärztin oder ein Facharzt zu Ihnen nach Hause.
Sie oder er untersucht den Gesundheitszustand Ihres Kindes und stellt die Pflegestufe fest.
Wie viel Pflegegeld bekommen Sie?
Pflegegeld gibt es für Familien mit Kindern, die mehr Unterstützung im Alltag brauchen als andere Kinder in ihrem Alter.
Dann braucht Ihr Kind Pflege und Betreuung.
In der Kinder-Einstufungsverordnung steht, wie man die Pflegestufe feststellt.
Die Kinder-Einstufungsverordnung gilt für Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 15 Jahre alt sind.
Mithilfe der Kinder-Einstufungsverordnung wird das Pflegegeld festgelegt.
Es gibt 7 Pflegestufen mit 7 Geldbeträgen.
Je nach Pflegestufe bekommen Sie monatlich einen bestimmten Betrag.
Hinweis:
Wenn Ihr Kind eine schwere Behinderung hat, bekommt es eine höhere Pflegestufe.
Dann braucht es nämlich mehr Pflege und Betreuung.
Es werden mehr Stunden berücksichtigt …
- 50 Stunden mehr für Kinder, die nicht älter als 6 Jahre alt sind.
- 75 Stunden mehr für Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 14 Jahre alt sind.
Das nennt man Erschwernis-Zuschlag.
Sobald Ihr Kind 15 Jahre alt ist, gilt die Kinder-Einstufungsverordnung nicht mehr.
Ihr Kind braucht Pflege und ist älter als 14 Jahre?
In dieser Broschüre finden Sie Informationen zum Pflegegeld in leichter Sprache: