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Pflegegeld für Kinder und Jugendliche

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Pflegegeld für Kinder und Jugendliche

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Kinder und Jugendliche mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung bekommen Pflegegeld.

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Durch das Pflegegeld können sich Familien die Pflege und Betreuung ihres Kindes besser leisten.

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Wie wird festgestellt, ob Ihr Kind Pflegegeld bekommt?

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Es gibt eine sogenannte Kinder-Einstufungsverordnung.

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Dort steht, wie viel Unterstützung ein Kind …

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  • ohne Beeinträchtigung braucht.
  • mit Beeinträchtigung braucht.
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Ab einem bestimmten Alter braucht ein Kind ohne Beeinträchtigung keine Unterstützung mehr.

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Das ist zum Beispiel bei diesen Tätigkeiten so:

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  • beim Anziehen.
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  • beim Essen.
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  • bei der Körperpflege.
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Mit einer Beeinträchtigung braucht Ihr Kind aber oft ein Leben lang Unterstützung, zum Beispiel,

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  • wenn es im Rollstuhl sitzt oder
  • eine sehr schwere Krankheit hat.
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Hat mein Kind Anspruch auf Pflegegeld?

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Das sind die Voraussetzungen, damit Sie Pflegegeld für Ihr Kind bekommen:

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  • Ihr Kind hat eine Behinderung.
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Dadurch ist ständige Hilfe und Betreuung notwendig.

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  • Ihr Kind braucht mindestens 65 Stunden im Monat Pflege.
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  • Sie wohnen mit Ihrem Kind in Österreich.
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Oft ist es auch möglich, dass Sie Pflegegeld bekommen, wenn Sie in einem anderen Land wohnen.

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Fragen Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt nach.

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Wie bekomme ich Pflegegeld für mein Kind?

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Den Antrag können Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen.

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Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, klicken Sie auf diesen Link:

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www.pv.at

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Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, kommt eine Fachärztin oder ein Facharzt zu Ihnen nach Hause.

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Sie oder er untersucht den Gesundheitszustand Ihres Kindes und stellt die Pflegestufe fest.

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Wie viel Pflegegeld bekommen Sie?

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Pflegegeld gibt es für Familien mit Kindern, die mehr Unterstützung im Alltag brauchen als andere Kinder in ihrem Alter.

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Dann braucht Ihr Kind Pflege und Betreuung.

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In der Kinder-Einstufungsverordnung steht, wie man die Pflegestufe feststellt.

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Die Kinder-Einstufungsverordnung gilt für Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 15 Jahre alt sind.

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Mithilfe der Kinder-Einstufungsverordnung wird das Pflegegeld festgelegt.

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Es gibt 7 Pflegestufen mit 7 Geldbeträgen.

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Je nach Pflegestufe bekommen Sie monatlich einen bestimmten Betrag.

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Hinweis:

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Wenn Ihr Kind eine schwere Behinderung hat, bekommt es eine höhere Pflegestufe.

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Dann braucht es nämlich mehr Pflege und Betreuung.

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Es werden mehr Stunden berücksichtigt …

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  • 50 Stunden mehr für Kinder, die nicht älter als 6 Jahre alt sind.
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  • 75 Stunden mehr für Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 14 Jahre alt sind.
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Das nennt man Erschwernis-Zuschlag.

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Sobald Ihr Kind 15 Jahre alt ist, gilt die Kinder-Einstufungsverordnung nicht mehr.

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Ihr Kind braucht Pflege und ist älter als 14 Jahre?

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In dieser Broschüre finden Sie Informationen zum Pflegegeld in leichter Sprache:

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Pflegegeld – Leicht Lesen

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