Patienten-Verfügung – Teil 1
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Patienten-Verfügung
Auch mit einer Patienten-Verfügung können Sie vorsorgen.
Eine Patienten-Verfügung brauchen Sie dann, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Das kann dann so sein, wenn Ihre Demenz schlimmer wird.
Trotzdem sollen Sie weiterhin selbstbestimmt leben können.
„Selbstbestimmt“ bedeutet, Sie entscheiden:
Das will ich.
Das will ich nicht.
In einer Patienten-Verfügung steht:
Diese medizinische Behandlung möchte ich nicht.
Die Patienten-Verfügung wird erst dann gültig, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Dann steht in der Patienten-Verfügung drinnen:
So soll die Ärztin oder der Arztin einer bestimmten Situation handeln.
Damit eine Patienten-Verfügung gültig ist, müssen Sie früh genug daran denken.
Am besten schreiben Sie schon früh in ein Heft hinein:
- Was wünsche ich mir später?
- Was will ich später nicht?
So können Sie auch dann, wenn es Ihnen schlecht geht, selbstbestimmt leben.