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Erwachsenenschutz-Recht – Teil 2

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So heißen die 4 Vertretungs-Arten, die im Erwachsenenschutz-Recht stehen:

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  • Vorsorge-Vollmacht
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  • Gewählte Erwachsenen-Vertretung
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  • Gesetzliche Erwachsenen-Vertretung
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  • Gerichtliche Erwachsenen-Vertretung
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Das Thema ist aber sehr kompliziert.

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Wenn Sie also vorsorgen wollen.

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Oder genauere Informationen haben wollen.

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Informieren Sie sich bei diesen Personen:

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  • Notarin oder Notar
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  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
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  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von einem Erwachsenenschutz-Verein
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All diese Menschen sind Fachleute.

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Das bedeutet: Sie kennen sich mit dem Erwachsenenschutz-Recht gut aus.

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Und können Sie beraten.

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Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website vom Justizministerium.

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Das Justizministerium ist für Gesetze zuständig.

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Gesetze sind Regeln, die der Staat macht.

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Ganz unten auf der Seite gibt es eine Broschüre über das Erwachsenenschutz-Recht.

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Darin ist das Thema leicht verständlich erklärt.

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Eine Broschüre ist eine Art Heft.

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Die Broschüre heißt: Broschüre in einfacher Sprache.

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Wenn Sie genauere Informationen haben wollen, klicken Sie hier:

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Broschüre in einfacher Sprache

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