Erwachsenenschutz-Recht – Teil 2
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So heißen die 4 Vertretungs-Arten, die im Erwachsenenschutz-Recht stehen:
- Vorsorge-Vollmacht
- Gewählte Erwachsenen-Vertretung
- Gesetzliche Erwachsenen-Vertretung
- Gerichtliche Erwachsenen-Vertretung
Das Thema ist aber sehr kompliziert.
Wenn Sie also vorsorgen wollen.
Oder genauere Informationen haben wollen.
Informieren Sie sich bei diesen Personen:
- Notarin oder Notar
- Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von einem Erwachsenenschutz-Verein
All diese Menschen sind Fachleute.
Das bedeutet: Sie kennen sich mit dem Erwachsenenschutz-Recht gut aus.
Und können Sie beraten.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website vom Justizministerium.
Das Justizministerium ist für Gesetze zuständig.
Gesetze sind Regeln, die der Staat macht.
Ganz unten auf der Seite gibt es eine Broschüre über das Erwachsenenschutz-Recht.
Darin ist das Thema leicht verständlich erklärt.
Eine Broschüre ist eine Art Heft.
Die Broschüre heißt: Broschüre in einfacher Sprache.
Wenn Sie genauere Informationen haben wollen, klicken Sie hier: