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Erwachsenenschutz-Recht – Teil 1

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Erwachsenenschutz-Recht

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Im Erwachsenenschutz-Recht steht:

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Es gibt 4 Arten von Erwachsenen-Vertretung.

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Je nachdem, wie gut oder schlecht es Ihnen geht:

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Die Erwachsenen-Vertretung entscheidet dann für Sie, wenn Sie das selbst nicht mehr können.

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Erwachsenen-Vertretung soll eine Person sein, die Sie gut kennt:

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Zum Beispiel eine Angehörige oder ein Angehöriger.

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Angehörige sind Menschen, die Ihnen nahestehen.

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Zum Beispiel Kinder, Eltern, Ehefrauen und Ehemänner.

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Damit eine Erwachsenen-Vertretung gültig ist, müssen Sie rechtzeitig vorsorgen.

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Am besten schreiben Sie schon früh in ein Heft hinein:

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  • Was wünsche ich mir später?
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  • Was will ich später nicht?
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  • Will ich für immer zu Hause leben?
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Sprechen Sie auch immer wieder mit Ihren Angehörigen.

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So weiß die zukünftige Erwachsenen-Vertretung immer Bescheid:

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Das wollen Sie.

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Das wollen Sie nicht.

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So können Sie auch mit einer schweren Demenz selbstbestimmt leben.

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