Erwachsenenschutz-Recht – Teil 1
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Erwachsenenschutz-Recht
Im Erwachsenenschutz-Recht steht:
Es gibt 4 Arten von Erwachsenen-Vertretung.
Je nachdem, wie gut oder schlecht es Ihnen geht:
Die Erwachsenen-Vertretung entscheidet dann für Sie, wenn Sie das selbst nicht mehr können.
Erwachsenen-Vertretung soll eine Person sein, die Sie gut kennt:
Zum Beispiel eine Angehörige oder ein Angehöriger.
Angehörige sind Menschen, die Ihnen nahestehen.
Zum Beispiel Kinder, Eltern, Ehefrauen und Ehemänner.
Damit eine Erwachsenen-Vertretung gültig ist, müssen Sie rechtzeitig vorsorgen.
Am besten schreiben Sie schon früh in ein Heft hinein:
- Was wünsche ich mir später?
- Was will ich später nicht?
- Will ich für immer zu Hause leben?
Sprechen Sie auch immer wieder mit Ihren Angehörigen.
So weiß die zukünftige Erwachsenen-Vertretung immer Bescheid:
Das wollen Sie.
Das wollen Sie nicht.
So können Sie auch mit einer schweren Demenz selbstbestimmt leben.