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Straße

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Straße

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Österreich braucht Verkehrskonzepte, die Mobilität sichern, schweren Krisen standhalten und zugleich das Klima schonen.

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Das machen die verheerenden Folgen des Klimawandels ebenso deutlich wie die stark steigenden Energiepreise.

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Das BMK setzt daher gezielte Maßnahmen und unterstützt vielversprechende Forschungsprojekte, um innovative Mobilitätsformen und –Konzepte voranzutreiben.

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Ein Mix aus gesetzlichen Neuerungen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen soll Österreich zudem an die europäische Spitz ein Sachen Verkehrssicherheit führen.

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Zentrale Themen sind unter anderem Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, „Auf Sicht fahren“, die Gurtenpflicht, Handyverbot am Steuer, Kindersicherheit und vieles mehr.

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Zu den Aufgaben des BMK zählt auch das Qualitäts-und Risikomanagements im „System Führerschein“, insbesondere Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von Fahrprüfpersonal sowie des Fahrlehrpersonals und Qualitätssicherung bei den Ausbildungsstätten.

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Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds (VSF)

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Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde schon im Jahr 1989 der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds (kurz VSF) im Bundesministerium eingerichtet.

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Er bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag.

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Mit dem Aufbau einer Beobachtungsstelle für Straßenverkehrssicherheit in der Bundesanstalt für Verkehr konnte 2007 ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt werden.

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Kontrollgeräte

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Internationale Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass bis zu ein Drittel der tödlichen Straßenverkehrsunfälle durch Übermüdung verschuldet wird.

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Darum ist es so wichtig, mit dem „Digitalen Kontrollgerät“ ein Mittel bereitzustellen, das die Überprüfung des ausgewogenen und gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnisses von Arbeitszeit und Erholungszeiten von Berufsfahrerinnen und -fahrern ermöglicht.

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Es erhöht die Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, tödliche Unfälle und somit menschlichen Leides zu verhindern.

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Die nationale Gesamtverantwortung für das System „Digitaler Tachograph“ trägt die Austrian-Member State Authority.

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Das BMK ist in Österreich für die Umsetzung zuständig.

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Straße, Rechtsbereich

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Die wohl bekanntesten Gesetze für den Rechtsbereich Straße sind das Führerscheingesetz, das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung (kurz StVO).

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Das Führerscheingesetz gilt grundsätzlich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes von 1967, die insbesondere die technischen Eigenschaften der Fahrzeuge, ihre Genehmigung und ihre Zulassung zum Verkehr festlegen.

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Die Fahrradverordnung hat das Ziel, die Sicherheit von Fahrrädern durch zeitgemäße Ausrüstungsbestimmungen zu erhöhen.

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Herstellerinnen und Hersteller, Importeure und der Handel werden verpflichtet, Fahrräder nur mit der entsprechenden Sicherheitsausrüstung „in den Verkehr zu bringen“, also zu verkaufen.

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Die Verbraucherinnen und Verbraucher wiederum haben das Fahrrad so zu warten, dass die Sicherheitsausrüstung komplett und funktionstüchtig bleibt.

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Infrastruktur

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Ausschließlich Autobahnen und Schnellstraßen gelten als Bundesstraßen.

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Für deren Finanzierung, Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Bemautung ist die Asfinag als Gesellschaft des Bundes verantwortlich.

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Bevor der Verlauf einer Straße mit Bescheid festgelegt wird, muss ein solches Projekt mehrere Phasen durchlaufen.

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Im Bereich der Straßenplanung wird entsprechend den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes in allen Planungsstufen auf die Umweltverträglichkeit geachtet.

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Die Baustellentätigkeit auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen kann auf der Website der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz Asfinag) für deren Streckennetz genau erkundet werden.

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Maut und Vignette

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In Österreich besteht auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht.

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Hiervon ausgenommen sind derzeit drei Strecken, wo Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht von der Mautpflicht befreit sind.

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Diese Strecken sind die A1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, die A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd und die A14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems.

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Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht sind jedoch auch auf diesen Strecken Mautpflichtig.

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Die Maut wird in Form von Vignette, Streckenmaut oder GO-Maut entrichtet und sichert den Ausbau und Betrieb des hochrangigen Netzes in Österreich.

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Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht gilt am größten Teil des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes die Vignettenpflicht und für einige Alpenüberquerungen die Streckenmaut.

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Seit 2018 gibt es neben der Klebevignette auch die digitale Vignette.

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Sie kann jederzeit und ortsunabhängig gekauft werden, Preis und Gültigkeit entsprechen der klassischen Vignette.

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Achten Sie darauf, dass Sie die digitale Vignette rechtzeitig kaufen:

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Sie ist beim Online-Erwerb frühestens ab dem 18. Tag gültig, da Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf zurücktreten können.

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Bei einer an einer ASFINAG-Vertriebsstelle (wie z.B. Tankstellen) oder einem ASFINAG-Automaten erworbenen digitalen Vignette besteht keine 18-tägige Wartefrist.

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Eine dort erworbene digitale Vignette kann daher auch sofort gültig sein.

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Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts – dazu zählen alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut: die GO-Maut.

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Vor Nutzung einer Autobahn oder Schnellstraße muss eine GO-Box besorgt werden.

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