
Schifffahrt
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Schifffahrt
Das BMK ist die Oberste Schifffahrtsbehörde in rechtlichen Belangen sowie für technische und nautische Angelegenheiten der Binnen- und Seeschifffahrt.
Die Schifffahrtsaufsicht, eine nautisch geschulte Verwaltungspolizei, sichert im Rahmen der „Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau“ die einheitliche Schifffahrtsverwaltung auf dieser internationalen Wasserstraße.
Ihre Aufgaben beinhalten die Überwachung der Einhaltung aller die Schifffahrt betreffenden Verwaltungsvorschriften, die Erteilung von Anordnungen an Nutzerinnen und Nutzer der Wasserstraße, die Regelung der Schifffahrt einschließlich der Bezeichnung des Fahrwassers sowie die Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge.
Die Schifffahrt verlangt eine Spezialisierung des Verwaltungsorgans, des sogenannten Strommeisters, auf das Verkehrsrecht.
Ein Strommeister braucht jahrelange Erfahrung, um alle Situationen und Sachverhalte korrekt beurteilen zu können.
Die großen bewegten Massen von Schiffen und Schiffsverbänden, die starken Strömungskräfte und -geschwindigkeiten des Gebirgsstroms Donau und eventuell auch noch zusätzliche Windeinwirkung auf die großen Flächen eines Schiffs machen dies zu einer enormen Herausforderung, speziell bei Hochwasser und Eisgang.
Binnenschifffahrt
Binnenwasserstraßen bieten im Vergleich zu Straßen und Schienen ökonomische Vorteile, hohe Kapazitätsreserven und eine geringe Umweltbelastung.
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich die Vereinheitlichung der rechtlichen und technischen Vorschriften im Verkehrsbereich und damit auch für den Verkehr auf Binnenwasserstraßen zum gemeinsamen Ziel gesetzt.
Gleichzeitig gelten bestehende internationale Abkommen, die Drittstaaten einbinden, wie z.B. die Donaukonvention, weiter.
Für einen ganzjährig wirtschaftlichen Schifffahrtsbetrieb ist eine ganzjährig garantierte Fahrwassertiefe unabdingbar.
Beim Donau River Information Services (kurz DoRIS) werden die aktuellen Fahrwassertiefen und Pegelstände grafisch dargestellt.
Erst die Gewissheit, die Tragfähigkeit der Schiffe weitgehend ausnützen zu können, ermöglicht konkurrenzfähige Frachtpreise nicht nur für Massengüter wie Kohle, Erz und Mineralölprodukte, sondern auch „Just-in-Time“-Verkehre für Stückgüter und Container.
Wasserstraßen werden immer stärker ausgelastet, weil Straße und Schiene zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Natürlich sind auch alle für die kommerzielle Schifffahrt geeigneten Ströme und Flüsse nicht nur „nasse Autobahnen“, sondern vor allem hochwertige Lebensräume, die geschützt und erhalten werden müssen.
Es ist ein klares Ziel des BMK, dass die Donau durch die Schifffahrt nicht negativ beeinträchtigt wird.
So gelten sowohl bei der Zulassung von Schiffen als auch bei deren Betrieb strenge Vorschriften.
Damit das Verbot der Gewässerverschmutzung eingehalten und effektiv kontrolliert werden kann, haben sich auf Initiative des Bundesministeriums Schifffahrtunternehmen verpflichtet, die sachgerechte Entsorgung von Schiffsabwässern, Klärschlamm und Abfall freiwillig zu dokumentieren.
Alle zwei Jahre werden die Fortschritte überprüft.
Die Ergebnisse helfen, das Aktionsprogramm Donau zu überdenken und den Maßnahmenplan an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Um der Güterschifffahrt auf der österreichischen Donau die Abfalltrennung zu erleichtern, hat die Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft via donau auch ein einheitliches System zur Kennzeichnung von Altstoff- und Restmüllsammelbehältern erarbeitet.
INeS Danube
In der Binnenschifffahrt gibt es mit IneS, dem Inland Navigation eLearning System, ein zeitgemäßes Ausbildungsinstrument.
Auf Initiative der via donau wurde im Rahmen eines Projekts der Europäischen Union eine internetbasierte Lernplattform entwickelt, die die Möglichkeiten der Binnenschifffahrt in kompakter und anschaulicher Weise vermittelt.
Die Lernplattform wird von via donau betrieben und ist in mehreren Sprachen frei zugänglich.
Österreichische Seeschifffahrt
Grundsätzlich sichert das Abkommen von Barcelona aus dem Jahr 1921 den Staaten ohne Meeresküste das Recht, Seeschifffahrt unter ihrer Flagge zu betreiben.
Österreich hat 1981 ein modernes Seeschifffahrtsrecht geschaffen und alle wesentlichen internationalen Abkommen, die Bau-, Sicherheits- und Arbeitsrechtsstandards festlegen, ratifiziert.
Das innerstaatlich umgesetzte Recht der Europäischen Union sorgt für einheitlich hohe Standards.
Allerdings gibt es kein Seeschiff mehr unter österreichischer Flagge.
Dementsprechend hat Österreich im Jahre 2012 sein Seeschifffahrtsrecht angepasst.
Es können nur mehr kleinere Jachten eine österreichische Zulassung erlangen.