
Luftfahrt
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Luftfahrt
Behörden
In Österreich befassen sich das BMK als Oberste Zivilluftfahrtbehörde und die ihm unterstellte Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUB), die Austro Control GmbH, der Österreichische Aeroclub, die Landeshauptleute und die Bezirksverwaltung mit Luftfahrtangelegenheiten.
Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) ist dem Bundesministerium eingegliedert.
Nachgeordnete Luftfahrtbehörden sind die Landeshauptleute, die mit speziellen Aufgaben betraute Austro Control GmbH sowie der Österreichische Aeroclub und die Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Austro Control ist für die Sicherheit im gesamten österreichischen Luftraum verantwortlich.
Ihre Aufgaben beinhalten die Navigationsdienste, Angelegenheiten der Zertifizierung und Lufttüchtigkeit, verschiedene Bewilligungen, Aufsichten und Überwachungen.
Der Österreichische Aero Club (ÖAeC) ist der österreichische Fachverband für den gesamten Flugsport der nichtgewerblichen Allgemeinen Luftfahrt und ist auch als Zivilluftfahrtbehörde tätig.
Er stellt unter anderem Zivilluftfahrerscheine für Freiballonfahrer, Fallschirmspringer, Segelflieger, Hänge- und Paragleiter aus, führt Nach- und Musterprüfungen für verschiedene Luftfahrzeuge durch und erteilt Bewilligungen.
Flughäfen
In Österreich gibt es sechs Verkehrsflughäfen, die für Personen-, Fracht- und Postbeförderungen zur Verfügung stehen und die internationale Anbindung Österreichs sicherstellen.
Der Flughafen Wien ist der größte Flughafen, welcher auch die meisten Passagiere jährlich befördert, gefolgt von den Regionalflughäfen der Landeshauptstädte Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt.
Fluggäste
Für Fluggastrechte ist die Agentur für Passagier-und Fahrgastrecht (apf) zuständig.
Als Schlichtungsstelle verhilft sie Flugreisenden unabhängig, einfach und kostenlos zu ihrem Recht.
Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt sie für rasche und verbindliche Lösungen und Entschädigungen.
Im Flugverkehr werden zum Beispiel ab drei Stunden Verspätungsentschädigungen durch fixe Ausgleichzahlungen ausbezahlt.
Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gilt auf allen EU-Flughäfen für alle Luftfahrtunternehmen bei Abflug, Ankunft oder Transit sowie für alle EU-Luftfahrtunternehmen auch bei Abflug aus einem Drittland.
Diesen Reisenden stehen bestimmte Rechte zu:
auf Hilfeleistung auf Flughäfen und durch das Luftfahrtunternehmen und eine Beschwerdemöglichkeit.
Luftfahrtunternehmen und Reiseunternehmen unterliegen einer Beförderungspflicht und einer Pflicht zur Weiterleitung von Meldungen eines Hilfsbedarfs.
Formulare
Neben dem Bundesministerium stellt auch die Austro Control GmbH (ACG) als Luftfahrtbehörde wichtige Formulare zu Lizenzierung, Prüfungswesen, Flugmedizin, Luftfahrzeuge, Betriebe, Permissions und SAR/Reports aus, z.B.: ist jeder Vogelaufprall, der sich im gewerblichen Luftverkehr ereignet, der Austro Control mit dem Formular „Bird Strike“ zu melden.
Road Map Luftfahrt 2020
Die Road Map Luftfahrt ist das strategische Gesamtkonzept für die österreichische Luftfahrt.
Sie bildet eine umfassende Planungs- und Entscheidungsgrundlage zur nachhaltigen Entwicklung des Flugverkehrs.
Sicherheit
Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington zeigten, dass der Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die Ideale der Demokratie und der Freiheit und für den Frieden darstellt, welche die grundlegenden Werte der Europäischen Union (EU) sind.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sollte der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Zivilluftfahrt jederzeit gewährleistet werden, in dem unrechtmäßige Eingriffe verhindert werden.
Um dies zu erreichen, wurden in der Europäischen Union verschiedenste Verordnungen mit dem Ziel erlassen, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu vereinheitlichen und zu erhöhen.
Unterschied von „Safety” und „Security” in der Luftfahrt
Safety betrifft die Einhaltung nationaler und internationaler operationeller und technischer Sicherheitsstandards.
Die Luftfahrtsicherheit der Luftfracht – besser bekannt als Security – wird zusammen mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) koordiniert.
Drei Sicherheitsprogramme:
- Austrian Aviation State Safety Programme
- Nationales Sicherheitsprogramm
- Qualitätskontrollprogramm
Das Austrian Aviation State Safety Programme ist ein Management-System zur Sicherstellung und Verbesserung der Sicherheit im Bereich der Zivilluftfahrt durch den Staat.
Qualitätskontrollprogramm: Für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Zur Erreichung dieses Ziels hatte jeder Mitgliedstaat der EU ein Nationales Sicherheitsprogramm (NaSP) zu beschließen und dessen Durchführung zu koordinieren und zu überwachen.
Für die Koordination und die Überwachung des Nationalen Sicherheitsprogramms ist in Österreich das BMK zuständig.
In Österreich werden derzeit 6 internationale Flughäfen, 50 Flugplätze oder Flugfelder, rund 200 Luftfahrtunternehmen, rund 101 reglementierte Beauftrage an circa 150 Standorten, Post sowie Catering-, Reinigungs- und Sicherheitsfirmen durch die Qualitätskontrolle überwacht.
Die Qualitätskontrollmaßnahmen beinhalten Sicherheitsüberprüfungen, Inspektionen, Erhebungen, Tests sowie die Bewertung der Einhaltung der Vorschriften.
Sicherheitszonen und Luftfahrthindernisse
Als Luftfahrthindernisse bezeichnet man Bauten wie Gebäude, Antennen, Schornsteine, stationäre Baukräne, Mobilkräne und andere Baugeräte, welche durch ihre Lage und Ausdehnung ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen (§ 85 Luftfahrtgesetz) oder zu Störungen von Flugsicherungsanlagen (§ 94 Luftfahrtgesetz) führen können.
Dabei unterscheidet man Luftfahrthindernisse innerhalb und außerhalb von Sicherheitszonen.
Sicherheitszonen dienen dazu, einen bestimmten, definierten Bereich um einen Flugplatz frei von Hindernissen zu halten und somit die Sicherheit der Luftfahrt zu wahren.
Im Bereich „Unternehmen“ informiert die Website über die Voraussetzungen für die Gründung eines Luftfahrtunternehmens.
Eine Betriebsgenehmigung berechtigt dazu Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr zu befördern oder die gewerbliche Beförderung mit motorisierten Hänge- oder Paragleitern, Hänge- oder Paragleitern oder Fallschirmen.