Abfall und Ressourcenmanagement
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Abfall und Ressourcenmanagement
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz der Menschen sowie unserer Umwelt gilt es, die Schadstoffbelastung möglichst gering zu halten und wertvolle Ressourcen im Sinne der Kreislaufwirtschaft bestmöglich zu nutzen.
Das BMK schafft dazu die nötigen Rahmenbedingungen.
Altlasten
In den 1980er Jahren sorgten spektakuläre Fälle von Altlasten für großes Aufsehen.
Mangelnde Umweltschutzmaßnahmen bei der Ablagerung von Abfällen oder ein sorgloser Umgang mit Chemikalien waren die Ursachen.
Mit dem 1989 in Kraft getretenen Altlastensanierungsgesetz wurden Rahmenbedingungen geschaffen, um die finanzielle Basis für die Sanierung zu legen und Altlasten systematisch zu erfassen und zu bewerten.
Seitdem wird auch der Altlastenbeitrag eingehoben.
Über das Portal altlasten.gv.at sind alle Informationen zu Altlasten und Verdachtsflächen in Österreich gesammelt und zentral abrufbar.
Abfallvermeidung
Die Vermeidung von Abfällen ist prioritär in der Abfallhierarchie vorgegeben, vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling.
Abfallvermeidung umfasst alle Maßnahmen, die die Abfallmenge oder den Schadstoffgehalt in Produkten verringern oder auch die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit verringern.
Die Maßnahmen, um Abfallvermeidung zu erreichen, sind im Abfallvermeidungsprogramm beschrieben.
Abfall – Ressource der Zukunft
Durch das Recycling von Abfällen werden Primärrohstoffe ersetzt und damit die Umweltbelastungen, die mit der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe verbunden sind, vermieden.
Die regelmäßig hohen Recyclingquoten belegen, dass Sekundärrohstoffe bereits fixer Bestandteil der österreichischen Wirtschaft sind.
Ungeachtet der Aushubmaterialien werden bereits rund 2/3 der österreichischen Abfälle rezykliert.
Aber nicht sämtliche Abfälle können rezykliert werden.
Für schadstoffbelastete Abfälle ist eine umweltverträgliche Abfallbehandlung vorzusehen.
Deponierung
Nicht vermeid- oder verwertbare Abfälle sind umweltgerecht zu entsorgen.
Im Hinblick auf die Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzesgilt es, die Schadstoffgehalte und Reaktivität dieser Abfälle so weit wie möglich zu begrenzen.
Besonders wichtig ist es, eine Ablagerung nur bei Stoffen zuzulassen, die keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellen.
Um die Deponierung bestimmter biologisch abbaubarer Abfälle verringern zu können, sind Maßnahmen besonders wichtig, die das Recycling, die Kompostierung, die Biogaserzeugung oder die Verwertung von Material beziehungsweise Rückgewinnung von Energie umfassen.
In Österreich werden bestimmte Abfälle, die sich nicht vermeiden lassen, verstärkt stofflich verwertet und kompostiert, in Biogasanlagen eingesetzt oder auch thermisch verwertet.
So konnte der Anteil direkt deponierter Siedlungsabfälle deutlich verringert werden.
Flächenrecycling und Brachflächen-Dialog
Der fortschreitende Flächenbedarf für Betriebsanlagen, Wohnbau, Verkehr, Freizeit- und Tourismuszwecke führt zu einem rasanten Verlust von „natürlichem“ und somit biologisch produktivem Boden.
Das hat schwere Folgen:
Ist die Filter- und Speicherfunktion des Bodens beeinträchtigt, gefährdet das die Trinkwasserversorgung, die landwirtschaftliche Nahrungsmittelerzeugung und die biologische Artenvielfalt.
Fortschreitende Versiegelung erhöht zudem das Hochwasserrisiko und verstärkt Hitzeeffekte.
Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Ein wesentliches Entwicklungspotential stellenbrachliegende Gewerbe- und Industriestandorte dar.
Studien bestätigen, dass Österreich über viele solche Flächen verfügt, durch deren Revitalisierung ein Teil des jährlichen Flächenbedarfes gedeckt und Neunutzungen auf der „grünen Wiese“ vermieden werden könnten.
Elektroaltgeräte und Batterien
Eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern ist das Symbol für die getrennte Sammlung.
Elektro- und Elektronikgeräte sind damit dauerhaft und deutlich sicht- und lesbar zu kennzeichnen.
Hersteller, Importeure und Händler sind zu kostenlosen Abgabemöglichkeiten und zur Rücknahme verpflichtet.
Seit Mitte 2006 ist es verboten, elektrische oder elektronische Geräte in Verkehr zu setzen, die bestimmte umweltgefährdende Substanzen wie zum Beispiel Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI oder bestimmte Flammhemmer enthalten.
Der Verkauf von Geräten, die diese Stoffe enthalten, ist auf allen Handelsebenen untersagt.
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und sind daher viel zu schade für den Abfall.
Jeder Kühlschrank, jedes TV-Gerät und jedes Handy enthält wertvolle Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Gold, Kupfer oder seltene Elemente wie Irdium, Lithium und Tantal.
Diese können bei fachgerechter Entsorgung als sogenannte Sekundärrohstoffe aufbereitet und für neue Produkte wiederverwendet werden.