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Abfall und Ressourcenmanagement

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###|2.06|###

Abfall und Ressourcenmanagement

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Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz der Menschen sowie unserer Umwelt gilt es, die Schadstoffbelastung möglichst gering zu halten und wertvolle Ressourcen im Sinne der Kreislaufwirtschaft bestmöglich zu nutzen.

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Das BMK schafft dazu die nötigen Rahmenbedingungen.

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Altlasten

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In den 1980er Jahren sorgten spektakuläre Fälle von Altlasten für großes Aufsehen.

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Mangelnde Umweltschutzmaßnahmen bei der Ablagerung von Abfällen oder ein sorgloser Umgang mit Chemikalien waren die Ursachen.

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Mit dem 1989 in Kraft getretenen Altlastensanierungsgesetz wurden Rahmenbedingungen geschaffen, um die finanzielle Basis für die Sanierung zu legen und Altlasten systematisch zu erfassen und zu bewerten.

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Seitdem wird auch der Altlastenbeitrag eingehoben.

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Über das Portal altlasten.gv.at sind alle Informationen zu Altlasten und Verdachtsflächen in Österreich gesammelt und zentral abrufbar.

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Abfallvermeidung

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Die Vermeidung von Abfällen ist prioritär in der Abfallhierarchie vorgegeben, vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling.

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Abfallvermeidung umfasst alle Maßnahmen, die die Abfallmenge oder den Schadstoffgehalt in Produkten verringern oder auch die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit verringern.

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Die Maßnahmen, um Abfallvermeidung zu erreichen, sind im Abfallvermeidungsprogramm beschrieben.

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Abfall – Ressource der Zukunft

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Durch das Recycling von Abfällen werden Primärrohstoffe ersetzt und damit die Umweltbelastungen, die mit der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe verbunden sind, vermieden.

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Die regelmäßig hohen Recyclingquoten belegen, dass Sekundärrohstoffe bereits fixer Bestandteil der österreichischen Wirtschaft sind.

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Ungeachtet der Aushubmaterialien werden bereits rund 2/3 der österreichischen Abfälle rezykliert.

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Aber nicht sämtliche Abfälle können rezykliert werden.

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Für schadstoffbelastete Abfälle ist eine umweltverträgliche Abfallbehandlung vorzusehen.

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Deponierung

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Nicht vermeid- oder verwertbare Abfälle sind umweltgerecht zu entsorgen.

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Im Hinblick auf die Ziele des Abfallwirtschaftsgesetzesgilt es, die Schadstoffgehalte und Reaktivität dieser Abfälle so weit wie möglich zu begrenzen.

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Besonders wichtig ist es, eine Ablagerung nur bei Stoffen zuzulassen, die keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellen.

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Um die Deponierung bestimmter biologisch abbaubarer Abfälle verringern zu können, sind Maßnahmen besonders wichtig, die das Recycling, die Kompostierung, die Biogaserzeugung oder die Verwertung von Material beziehungsweise Rückgewinnung von Energie umfassen.

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In Österreich werden bestimmte Abfälle, die sich nicht vermeiden lassen, verstärkt stofflich verwertet und kompostiert, in Biogasanlagen eingesetzt oder auch thermisch verwertet.

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So konnte der Anteil direkt deponierter Siedlungsabfälle deutlich verringert werden.

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Flächenrecycling und Brachflächen-Dialog

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Der fortschreitende Flächenbedarf für Betriebsanlagen, Wohnbau, Verkehr, Freizeit- und Tourismuszwecke führt zu einem rasanten Verlust von „natürlichem“ und somit biologisch produktivem Boden.

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Das hat schwere Folgen:

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Ist die Filter- und Speicherfunktion des Bodens beeinträchtigt, gefährdet das die Trinkwasserversorgung, die landwirtschaftliche Nahrungsmittelerzeugung und die biologische Artenvielfalt.

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Fortschreitende Versiegelung erhöht zudem das Hochwasserrisiko und verstärkt Hitzeeffekte.

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Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren.

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Ein wesentliches Entwicklungspotential stellenbrachliegende Gewerbe- und Industriestandorte dar.

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Studien bestätigen, dass Österreich über viele solche Flächen verfügt, durch deren Revitalisierung ein Teil des jährlichen Flächenbedarfes gedeckt und Neunutzungen auf der „grünen Wiese“ vermieden werden könnten.

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Elektroaltgeräte und Batterien

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Eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern ist das Symbol für die getrennte Sammlung.

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Elektro- und Elektronikgeräte sind damit dauerhaft und deutlich sicht- und lesbar zu kennzeichnen.

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Hersteller, Importeure und Händler sind zu kostenlosen Abgabemöglichkeiten und zur Rücknahme verpflichtet.

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Seit Mitte 2006 ist es verboten, elektrische oder elektronische Geräte in Verkehr zu setzen, die bestimmte umweltgefährdende Substanzen wie zum Beispiel Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI oder bestimmte Flammhemmer enthalten.

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Der Verkauf von Geräten, die diese Stoffe enthalten, ist auf allen Handelsebenen untersagt.

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Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und sind daher viel zu schade für den Abfall.

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Jeder Kühlschrank, jedes TV-Gerät und jedes Handy enthält wertvolle Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Gold, Kupfer oder seltene Elemente wie Irdium, Lithium und Tantal.

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Diese können bei fachgerechter Entsorgung als sogenannte Sekundärrohstoffe aufbereitet und für neue Produkte wiederverwendet werden.

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