Gentechnikfreier Anbau
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Gentechnikfreier Anbau
Österreich wendet das im EU-Recht verankerte Selbstbestimmungsrecht für einen gentechnikfreien Anbau an.
In Österreich besteht hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen (=GVO) eine besondere Sensibilität auf Seiten der Konsumenten, aber auch der Landwirte.
Die österreichische Haltung zur Grünen Gentechnik ist kritischer als die generelle EU-Haltung.
Sowohl im Hinblick auf Lebensmittel und Futtermittel, als auch beim Anbau ergeben sich derzeit keine Vorteile für Landwirte und Konsumenten.
Die Gründe für die ablehnende Haltung liegen unter anderem in der großen Bedeutung der biologischen Landwirtschaft in Österreich.
Die österreichische Saatgut-Gentechnik-Verordnung sieht außerdem eine Überprüfung auf gentechnische Verunreinigungen vor.
Die Koexistenz – das Nebeneinander „gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen“ – stellt in technischer und rechtlicher Hinsicht eine besondere Herausforderung in der Saatguterzeugung, der landwirtschaftlichen Erzeugung bis hin zu den Prozessen zur Herstellung von Futtermitteln und Lebensmitteln dar.
Nach jahrelangen Diskussionen im Rat der Europäischen Union wurde 2015 das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten für den GVO Anbau rechtlich verankert.
Mit der Umsetzung dieser Bestimmungen hat Österreich im Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz die Grundlage für nationale Anbauverbote festgelegt.
Regionale Anbaubeschränkungen oder -verbote können die Bundesländer mit ihren sogenannten Gentechnik-Vorsorgegesetzen erlassen.
Diese sehen vor, dass jeder Landwirt, der GVOs anbauen will, einem behördlichen Verfahren unterliegt.
Im Rahmen des behördlichen Verfahrens kann die Behörde Auflagen für den Anbau erteilen oder diesen verbieten.
Die benachbarten Landwirte sind in das Verfahren eingebunden.
Jeder bewilligte Anbau wird registriert.