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Gentechnikfreier Anbau

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Gentechnikfreier Anbau

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Österreich wendet das im EU-Recht verankerte Selbstbestimmungsrecht für einen gentechnikfreien Anbau an.

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In Österreich besteht hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen (=GVO) eine besondere Sensibilität auf Seiten der Konsumenten, aber auch der Landwirte.

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Die österreichische Haltung zur Grünen Gentechnik ist kritischer als die generelle EU-Haltung.

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Sowohl im Hinblick auf Lebensmittel und Futtermittel, als auch beim Anbau ergeben sich derzeit keine Vorteile für Landwirte und Konsumenten.

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Die Gründe für die ablehnende Haltung liegen unter anderem in der großen Bedeutung der biologischen Landwirtschaft in Österreich.

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Die österreichische Saatgut-Gentechnik-Verordnung sieht außerdem eine Überprüfung auf gentechnische Verunreinigungen vor.

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Die Koexistenz – das Nebeneinander „gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen“ – stellt in technischer und rechtlicher Hinsicht eine besondere Herausforderung in der Saatguterzeugung, der landwirtschaftlichen Erzeugung bis hin zu den Prozessen zur Herstellung von Futtermitteln und Lebensmitteln dar.

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Nach jahrelangen Diskussionen im Rat der Europäischen Union wurde 2015 das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten für den GVO Anbau rechtlich verankert.

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Mit der Umsetzung dieser Bestimmungen hat Österreich im Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz die Grundlage für nationale Anbauverbote festgelegt.

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Regionale Anbaubeschränkungen oder -verbote können die Bundesländer mit ihren sogenannten Gentechnik-Vorsorgegesetzen erlassen.

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Diese sehen vor, dass jeder Landwirt, der GVOs anbauen will, einem behördlichen Verfahren unterliegt.

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Im Rahmen des behördlichen Verfahrens kann die Behörde Auflagen für den Anbau erteilen oder diesen verbieten.

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Die benachbarten Landwirte sind in das Verfahren eingebunden.

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Jeder bewilligte Anbau wird registriert.

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