
MUTTER-KIND-PASS: VORSORGE FÜR MUTTER UND KIND
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
- Text größer
- Text kleiner
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
MUTTER-KIND-PASS : VORSORGE FÜR MUTTER UND KIND
Seit 1974 gibt es den Mutter-Kind-Pass.
Das Hauptziel des Mutter-Kind-Passes war die Senkung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit.
Der österreichische Mutter-Kind-Pass ist ein international beachtetes Vorzeigemodell und wird regelmäßig weiterentwickelt.
Wer bekommt einen Mutter-Kind-Pass?
Jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich hat Anspruch auf einen Mutter-Kind-Pass:
- egal ob sie versichert ist oder nicht
- egal ob sie österreichische Staatsbürgerin ist oder nicht
Wozu brauche ich einen Mutter-Kind-Pass?
Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für die Schwangere und ihr Kind.
Wird bei einer Frau eine Schwangerschaft festgestellt, bekommt sie vom Arzt oder der Ärztin einen Mutter-Kind-Pass.
Der Pass ist bis zum 5. Lebensjahr des Kindes gültig.
Welche Untersuchungen werden durchgeführt?
Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt,
- um Krankheiten früh und rechtzeitig zu erkennen,
- zur Kontrolle des Schwangerschaftsverlaufs
- zur Kontrolle und Beobachtung der Entwicklungsstufen des Kindes.
Die Untersuchungen sind für Mutter und Kind kostenlos.
Einige Untersuchungen sind Voraussetzung für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe!
Wird eine der folgenden Untersuchungen verspätet oder gar nicht vorgenommen, wird weniger Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt:
- fünf gynäkologische Untersuchungen
- HIV-Test der Mutter
- Zuckerbelastungstest der Mutter
- fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat
Einige Untersuchungen können Schwangere auch freiwillig machen:
- Ultraschalluntersuchung der Mutter
- Hüftultraschalluntersuchung des Kindes
- 1 Stunde Beratung durch eine Hebamme
- Untersuchungen des Kindes ab dem 2. Lebensjahr
Welche Fristen muss ich beachten?
Die im Mutter-Kind-Pass angegebenen Termine müssen eingehalten werden.
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung der Schwangeren muss bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.
Die erste Untersuchung des Kindes muss in der 1. Lebenswoche vorgenommen werden.
Weitere Informationen: