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MUTTER-KIND-PASS: VORSORGE FÜR MUTTER UND KIND

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MUTTER-KIND-PASS : VORSORGE FÜR MUTTER UND KIND

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Seit 1974 gibt es den Mutter-Kind-Pass.

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Das Hauptziel des Mutter-Kind-Passes war die Senkung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit.

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Der österreichische Mutter-Kind-Pass ist ein international beachtetes Vorzeigemodell und wird regelmäßig weiterentwickelt.

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Wer bekommt einen Mutter-Kind-Pass?

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Jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich hat Anspruch auf einen Mutter-Kind-Pass:

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  • egal ob sie versichert ist oder nicht
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  • egal ob sie österreichische Staatsbürgerin ist oder nicht
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Wozu brauche ich einen Mutter-Kind-Pass?

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Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für die Schwangere und ihr Kind.

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Wird bei einer Frau eine Schwangerschaft festgestellt, bekommt sie vom Arzt oder der Ärztin einen Mutter-Kind-Pass.

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Der Pass ist bis zum 5. Lebensjahr des Kindes gültig.

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Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

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Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt,

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  • um Krankheiten früh und rechtzeitig zu erkennen,
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  • zur Kontrolle des Schwangerschaftsverlaufs
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  • zur Kontrolle und Beobachtung der Entwicklungsstufen des Kindes.
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Die Untersuchungen sind für Mutter und Kind kostenlos.

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Einige Untersuchungen sind Voraussetzung für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe!

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Wird eine der folgenden Untersuchungen verspätet oder gar nicht vorgenommen, wird weniger Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt:

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  • fünf gynäkologische Untersuchungen
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  • HIV-Test der Mutter
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  • Zuckerbelastungstest der Mutter
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  • fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat
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Einige Untersuchungen können Schwangere auch freiwillig machen:

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  • Ultraschalluntersuchung der Mutter
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  • Hüftultraschalluntersuchung des Kindes
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  • 1 Stunde Beratung durch eine Hebamme
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  • Untersuchungen des Kindes ab dem 2. Lebensjahr
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Welche Fristen muss ich beachten?

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Die im Mutter-Kind-Pass angegebenen Termine müssen eingehalten werden.

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Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung der Schwangeren muss bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.

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Die erste Untersuchung des Kindes muss in der 1. Lebenswoche vorgenommen werden.

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Weitere Informationen:

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help.gv.at

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