Bildungsanstalt Kindergartenpädagogik (BAKIP) / Sozialpädagogik (BASOP)
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Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP)
Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP)
Bildungsziel BAKIP:
Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben die Aufgabe Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen heranzubilden, welche die Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Kindergärten (und Horten) erfüllen und die Schülerinnen und Schüler zugleich zur Hochschulreife zu führen.
Bildungsziel BASOP:
Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe Erzieherinnen und Erzieher (Sozialpädagoginnen und -pädagogen) heranzubilden, welche die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit erfüllen und die Schülerinnen und Schüler zugleich zur Hochschulreife zu führen.
Ausbildungsformen an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP):
Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen
(Möglichkeit der Zusatzausbildung Hortpädagogik)
Ausbildung zur Sonderkindergartenpädagogin (Frühförderin)/zum Sonderkindergartenpädagogen (Frühförderer)
Ausbildungsformen an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP):
Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Ausbildung zur Sondererzieherin/zum Sondererzieher
Organisationsformen an BAKIP und BASOP:
– fünfjährige Form (Höhere Schule), die zur beruflichen Berechtigung und zur Hochschulreife führt (Abschluss: „Reife- und Diplomprüfung“)
Aufnahmebedingung: erfolgreicher Abschluss der ersten 8 Jahre der Schulpflicht + Eignungsprüfung (körperlich/kreative/musikalische/kommunikative Eignung)
– viersemestriges Kolleg, das zur beruflichen Berechtigung führt (Abschluss „Diplomprüfung“). Kollegs können auch berufsbegleitend absolviert werden (wodurch sich die Ausbildungsdauer auf bis zu 6 Semester verlängert).
Aufnahmebedingung: Reifeprüfung einer höheren Schule bzw. Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung. Die österreichische Reifeprüfung kann ersetzt werden durch den Erwerb eines gleichwertigen ausländischen Zeugnisses + Eignungsprüfung (körperliche/kreative/musikalische/kommunikative Eignung).
Die Gleichwertigkeit des Reifeprüfungszeugnisses ist gegeben, wenn mit diesem Zeugnis im Ausstellungsland die allgemeine Voraussetzung zu einem Hochschulbesuch oder die Voraussetzung zu einem speziellen Hochschulbesuch (einer bestimmten Richtung, die einem österreichischen Kolleg an einer Bildungsanstalt ähnlich ist) verbunden ist.
Berufsfeld der Absolventinnen und Absolventen der BAKIP:
Einsatz in elementarpädagogischen Einrichtungen (Krippe, Kindergarten), Horte
Berufsfeld der Absolventinnen und Absolventen der BASOP:
Einsatz an Schulen mit ganztägiger Betreuung, Horte, Heime, Tagesheimstätten, Wohngemeinschaften, sozialpädagogische Beratungsstellen, Freizeitpädagogik, außerschulische Jugendarbeit etc.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen der BAKIP und BASOP:
Studium an Universitäten, Hochschulen und Akademien, (Lehrer- und Erzieherberufe aller Art, Sozialarbeit)
– Ausbildung zur Sonderkindergartenpädagogin (Frühförderin)/zum Sonderkindergartenpädagogen (Frühförderer):
Ausgebildete Kindergartenpädagogen können in einem viersemestrigen (bzw. für Berufstätige: in einem bis zu sechssemestrigen) „Lehrgang zur Ausbildung für Sonderkindergartenpädagogik“ für die spezielle Förderung des einzelnen Kindes in der Familie, im Kindergarten und anderen Institutionen der Kleinkinderziehung ausgebildet werden.
Abschluss: „Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung“
– Ausbildung zur Sondererzieherin/zum Sondererzieher:
Ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen können in einem viersemestrigen (bzw. für Berufstätige: in einem bis zu sechssemestrigen) „Lehrgang zur Ausbildung von Sondererziehern“ für die spezielle Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf ausgebildet werden.
Abschluss: „Diplomprüfung für Sondererzieher“
Externistenprüfungen, Nostrifikationen, Anerkennungsverfahren:
– alle Abschlüsse sind ohne Schulbesuch (mit Ausnahme der praktischen Fächer) auch in Form von Externistenprüfungen erreichbar (Beantragung: jeweilige Bildungsanstalt)
– vergleichbare ausländische Abschlüsse können (meist unter Auflage von Ergänzungsprüfungen) nostrifiziert werden (Antrag: beim Bundesministerium für Bildung und Frauen, Abt. I/7)
– im EU-Bereich – wenn es sich um die berufliche Berechtigung handelt – kann der Abschluss nach der EU-(Diplom-)Richtlinie anerkannt werden (Antrag: bei der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem die berufliche Tätigkeit aufgenommen werden wird)
Adressen der BAKIP und BASOP:
www.bakip-basop.at