Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich
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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich
Hinsichtlich der innerstaatlichen Durchführung und Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention müssen laut Artikel 33 UN-BRK folgende Punkte erfüllt werden:
- Einrichtung einer oder mehrerer staatlicher Anlaufstellen für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Schaffung oder Bestimmung eines staatlichen Koordinierungsmechanismus, der die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen erleichtern soll
- Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der Konvention (Monitoring)
In Österreich ist die Anlaufstelle des Bundes das Sozialministerium.
In Entsprechung der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 33, und der österreichischen Bundesverfassung haben die Länder jeweils eigene Anlaufstellen für ihren Zuständigkeitsbereich eingerichtet.
Die Koordinierung in Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK erfolgt über das Sozialministerium.
Dabei wird insbesondere auf die geforderte Einbeziehung der Zivilgesellschaft geachtet (Partizipation).
Seit Dezember 2008 existiert ein Überwachungsmechanismus im Bereich des Bundes – der Monitoringausschuss (§§ 13g ff Bundesbehindertengesetz).
Die Länder haben für ihren Zuständigkeitsbereich ebenfalls Monitoringstellen eingerichtet.
Monitoringausschuss
Der Österreichische Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der UN-BRK in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) Bundessache sind, überwacht.
Aufgaben des Monitoringausschusses
Der Monitoringausschuss
- kann im Einzelfall Stellungnahmen von Organen der Verwaltung einholen.
- gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN-BRK ab.
- berichtet dem Sozialministerium regelmäßig über seine Beratungen.
- unterhält in Angelegenheiten der UN-BRK einen umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft.
Aufbau des Monitoringausschusses
Die Mitglieder des Ausschusses sind:
- vier Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Menschen mit Behinderungen (und je ein Ersatzmitglied)
- ein Vertreter/eine Vertreterin einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte (und ein Ersatzmitglied)
- ein Vertreter/eine Vertreterin einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (und ein Ersatzmitglied)
- ein Vertreter/eine Vertreterin der wissenschaftlichen Lehre (und ein Ersatzmitglied).
Das Sozialministerium und das jeweils betroffene Ressort oder oberste Organ der Vollziehung sind auch mit beratender Stimme vertreten.