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Möglichkeiten bei vorübergehender Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

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Möglichkeiten bei vorübergehender Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

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Personen, die zeitweise invalide, berufs- oder erwerbsunfähig sind, können Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie eine Umschulung in Anspruch nehmen.

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Es gilt der Grundsatz Reha vor Pension.

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Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann.

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Die nötigen medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Gutachten erstellt die einheitliche Begutachtungsstelle „Kompetenzzentrum Begutachtung“.

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Abhängig von medizinischen oder beruflichen Maßnahmen wird Rehabilitations- oder Umschulungsgeld gewährt.

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Das gilt für Personen, bei denen eine Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit für mindestens sechs Monate vorliegt.

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