Möglichkeiten bei vorübergehender Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
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Möglichkeiten bei vorübergehender Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Personen, die zeitweise invalide, berufs- oder erwerbsunfähig sind, können Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie eine Umschulung in Anspruch nehmen.
Es gilt der Grundsatz Reha vor Pension.
Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann.
Die nötigen medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Gutachten erstellt die einheitliche Begutachtungsstelle „Kompetenzzentrum Begutachtung“.
Abhängig von medizinischen oder beruflichen Maßnahmen wird Rehabilitations- oder Umschulungsgeld gewährt.
Das gilt für Personen, bei denen eine Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit für mindestens sechs Monate vorliegt.
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