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Antrag auf Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension

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Antrag auf Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension

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Betroffene sollten sich zuerst mit ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelnden Arzt in Verbindung setzen.

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Zunächst muss beim Versicherungsträger ein Antrag auf Feststellung gestellt werden.

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Dabei wird geprüft, ob Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt.

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Anschließend wird ein Antrag auf Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension gestellt.

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Dieser Antrag gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation inklusive Rehabilitationsgeld.

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