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Bonus bei späterem Pensionsantritt

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Bonus bei späterem Pensionsantritt

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Wird die Alterspension trotz Erfüllung der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters (derzeit bei Frauen das vollendete 60. Lebensjahr, bei Männern das vollendete 65. Lebensjahr) in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 4,2 Prozent pro Jahr erhöht.

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Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt.

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Als zusätzliche Förderung für den längeren Verbleib im Erwerbsleben wird in der Bonusphase der Anteil des Dienstnehmers und des Dienstgebers am Pensionsversicherungsbeitrag jeweils um die Hälfte reduziert, wodurch sich das monatliche Arbeits-Nettoeinkommen erhöht.

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Für die Gutschrift am Pensionskonto werden bei der späteren Pensionsberechnung jedoch weiterhin die vollen Beitragsgrundlagen herangezogen.

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Wenn Sie Ihren Pensionsantrag zwei bis drei Monate vor dem geplanten Pensionsantritt stellen, können noch offene Fragen geklärt werden und eine Verzögerung bei der Pensionsauszahlung wird vermieden.

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