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Projektförderungen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe

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Projektförderungen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe

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Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA)

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Das „Netzwerk Berufliche Assistenz“ (NEBA) gibt Menschen mit Behinderungen und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen eine Chance auf dem für sie schwierigen Arbeitsmarkt.

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Mit den Leistungen der „Beruflichen Assistenzen“ (Jugendcoaching, Produktionsschule, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching) bildet NEBA die Dachmarke für das sehr differenzierte System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ist Kern der Förderlandschaft und ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Arbeitsmarktpolitik.

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Das Sozialministeriumservice leistet hier – mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds und in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnerorganisationen – einen wertvollen Beitrag für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

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Das „Operationelle Programm Beschäftigung Österreich 2014 – 2020“ und insbesondere die jeweiligen Investitionsprioritäten bilden die Grundlage für die Verausgabung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF).

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Von den gesamten ESF Mitteln, die Österreich für den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Verfügung stellt, sind fast 30 Prozent für Maßnahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen reserviert.

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Folgende Angebote werden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert:

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  • Das „Jugendcoaching“, die „Produktionsschule“, die Berufsausbildungsassistenz des „Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA) für Jugendliche, die von einer Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt bedroht sind.
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  • Für Unternehmen, die gesundheitlich beeinträchtigte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, gibt es das Angebot „fit2work Betriebsberatung“.
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Die NEBA-Angebote spielen ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Ausbildung bis 18 Jahre, da mit diesen auch jene Jugendliche erreicht werden, die sonst vorzeitig das Bildungs- und Ausbildungssystem verlassen würden.

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Jugendcoaching zielt darauf ab, Jugendliche durch Beratung, Begleitung und Case Management Perspektiven aufzuzeigen.

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Beim Jugendcoaching handelt es sich noch um keine konkrete Ausbildung, sondern um eine Beratungsmaßnahme, damit Jugendliche nicht auf der Straße landen und aus dem Sozialsystem fallen.

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Ziel ist ein erfolgreicher Übertritt ins zukünftige Berufsleben.

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Die Produktionsschule soll grundsätzlich alle Jugendliche mit Unterstützungsbedarf ausbildungsfit machen.

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Beispielsweise bei Jugendlichen, bei denen ein Eintritt in eine weiterführende Berufsausbildung bzw. schulische Ausbildung oder deren erfolgreicher Besuch solcher an Defiziten im Bereich von definierten Basiskompetenzen scheitert.

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In Produktionsschulen werden individuelle Fähigkeiten für den nächsten Schritt zur Ausbildung geschult.

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Die Berufsausbildungsassistenz (BAS) unterstützt Jugendliche mit Behinderungen und anderen Vermittlungshemmnissen im Rahmen einer Berufsausbildung in Form einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung nach § 8b Berufsausbildungsgesetz (BAG).

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Jugendliche werden während ihrer gesamten Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule begleitet.

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Damit werden nachhaltig die Ausbildungswege abgesichert.

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Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei der Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

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Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen wollen, erhalten durch die Arbeitsassistenz Unterstützung bei Fragen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, Informationen über Förderleistungen und Hilfestellung bei Problemen im Betrieb.

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Jobcoaching bietet direkte, individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz für Personen mit einem umfassenderen Assistenzbedarf (z.B. aufgrund einer Lernbehinderung oder mehrfachen Problemstellungen).

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Dabei werden sowohl die fachlichen und kommunikativen als auch die sozialen Kompetenzen gefördert, damit sie die gestellten Anforderungen dauerhaft eigenständig erfüllen können.

 

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