Begünstigte Behinderte
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Begünstigte Behinderte
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Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können einen Antrag auf Feststellung als begünstigte Behinderte stellen.
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Begünstigte Behinderte profitieren von zahlreichen Vorteilen:
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- Erhöhter Kündigungsschutz: Unternehmen müssen die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen, bevor sie eine Kündigung aussprechen dürfen.
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- Förderungen im beruflichen Bereich: Das Angebot reicht von finanziellen Beihilfen über technische Arbeitshilfen bis hin zu speziellen Trainings.
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- Zusatzurlaub: Dieser wird gestattet, sofern er laut Kollektivvertrag, Dienstrecht oder den Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist.
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- Lohnsteuerfreibetrag: Steuerliche Begünstigungen können ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent beim Finanzamt beantragt werden.
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Personen mit einem Behindertenpass sind nicht automatisch begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes.