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Verbandsklage

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Verbandsklage

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Wenn die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderungen wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt werden, so können der Österreichischer Behindertenrat (Dachverband der österreichischen Behindertenverbände), der Behindertenanwalt und der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern eine Verbandsklage zur Feststellung einer Diskriminierung einbringen.

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Eine Verbandsklage ist auch im Bereich der Diskriminierung durch Barrieren denkbar.

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Etwa dann, wenn eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen betroffen ist und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch die Barrieren wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt wird.

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Allerdings kann im Rahmen einer Verbandsklage kein Schadenersatz, sondern grundsätzlich nur eine Feststellung, dass ein bestimmter Sachverhalt eine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes darstellt, geltend gemacht werden.

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Eine Ausnahme gibt es für die Verbandsklage gegen große Unternehmen, hier ist eine Verbandsklage auf Unterlassung und Beseitigung der Barriere möglich.

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Auch bei Diskriminierungen durch private Versicherungen ist eine Klage auf Unterlassung des diskriminierenden Verhaltens möglich.

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