Barrierefreiheit im Sozialministerium
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Barrierefreiheit im Sozialministerium
In der österreichischen Bundesverfassung gibt es ein klar verankertes Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Wesentlich in diesem Zusammenhang sind die UN-Behindertenrechtskonvention und die nationalen Gesetze zum Gleichstellungsrecht.
Barrierefrei heißt, dass alle Bereiche des menschlichen Lebens von jedem Menschen unabhängig von Behinderungen und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Das bezieht sich besonders auf den baulichen Bereich, den mobilitätsbezogenen Bereich sowie den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).
Der bauliche Bereich umfasst zum Beispiel Gebäude und Bauten.
Der mobilitätsbezogene Bereich umfasst die umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Bereich der IKT umfasst den digitalen Bereich, zum Beispiel Geräte und Anwendungen, die von einem Menschen zu bedienen sind.
Das Sozialministerium nimmt die Umsetzung der Barrierefreiheit auch im eigenen Haus sehr wichtig und dient national und international als richtungsweisendes Beispiel.
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