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Barrierefreiheit im Sozialministerium

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Barrierefreiheit im Sozialministerium

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In der österreichischen Bundesverfassung gibt es ein klar verankertes Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

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Wesentlich in diesem Zusammenhang sind die UN-Behindertenrechtskonvention und die nationalen Gesetze zum Gleichstellungsrecht.

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Barrierefrei heißt, dass alle Bereiche des menschlichen Lebens von jedem Menschen unabhängig von Behinderungen und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

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Das bezieht sich besonders auf den baulichen Bereich, den mobilitätsbezogenen Bereich sowie den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).

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Der bauliche Bereich umfasst zum Beispiel Gebäude und Bauten.

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Der mobilitätsbezogene Bereich umfasst die umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln.

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Der Bereich der IKT umfasst den digitalen Bereich, zum Beispiel Geräte und Anwendungen, die von einem Menschen zu bedienen sind.

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Das Sozialministerium nimmt die Umsetzung der Barrierefreiheit auch im eigenen Haus sehr wichtig und dient national und international als richtungsweisendes Beispiel.

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