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Was gilt, wenn Sie eine zumutbare Arbeit nicht annehmen?

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Was gilt, wenn Sie eine zumutbare Arbeit nicht annehmen?

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  • Wenn Sie sich weigern, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder Ihr Verhalten darauf abzielt, dass ein Unternehmen Sie nicht einstellt, erhalten Sie 6 Wochen kein Geld von uns – im Wiederholungsfall sogar 8 Wochen. Gleichzeitig verringert sich die Bezugsdauer um diese 6 oder 8 Wochen.
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  • Wenn Sie berücksichtigungswürdige Gründe für Ihr Verhalten nennen können, können wir den Ausschluss teilweise oder ganz aufheben.
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Bitte beachten Sie: Dasselbe gilt, wenn Sie

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  • an Schulungen nicht teilnehmen oder den Erfolg einer Schulung vereiteln oder
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  • an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht teilnehmen oder den Erfolg der Maßnahme vereiteln.
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  • Gleiches gilt, wenn Sie keine ausreichenden Anstrengungen nachweisen können, eine Arbeit zu finden oder
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  • eine sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit nicht annehmen oder vereiteln
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Was gilt, wenn Sie einen Kontrollmeldetermin versäumen?

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Wenn Sie einen Kontrollmeldetermin ohne triftigen Grund versäumen, erhalten Sie ab diesem Tag kein Geld – bis zu dem Tag, an dem Sie sich persönlich wieder bei Ihrem AMS melden.

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Dabei gilt:

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  • Wenn Sie sich innerhalb von 62 Tagen ab dem versäumten Kontrollmeldetermin wieder melden, verkürzt sich die Bezugsdauer um die Tage zwischen versäumten Kontrollmeldetermin und dem Tag, an dem Sie sich persönlich wieder bei uns melden.
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  • Melden Sie sich erst nach 62 Tagen, verkürzt sich die Bezugsdauer jedenfalls um 62 Tage. Darüber hinaus haben Sie frühestens ab dem Tag wieder Anspruch auf eine Leistung, an dem Sie die Leistung persönlich beantragen.


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