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Was gilt als zumutbare Arbeit?

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Was gilt als zumutbare Arbeit?

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Grundsätzliches: Sie müssen unter anderem arbeitswillig und vermittelbar sein, solange Sie von uns Geld zur Überbrückung Ihrer Arbeitslosigkeit erhalten, z.B. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

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Das bedeutet auch, dass Sie

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  • eine zumutbare Beschäftigung annehmen, die von uns oder einem von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen vermittelt wird,
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  • sich gegebenenfalls nach- und umschulen lassen,
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  • gegebenenfalls an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen,
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  • von einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit Gebrauch machen und
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  • von sich aus alle gebotenen Anstrengungen unternehmen, eine zumutbare Arbeit zu finden.
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Von einer zumutbaren Beschäftigung spricht man, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

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Die Beschäftigung muss

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  • Ihren körperlichen Fähigkeiten entsprechen,
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  • angemessen entlohnt sein,
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  • eine gewisse Arbeitszeit umfassen und
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  • in angemessener Zeit erreichbar sein oder es muss eine Unterkunft für Sie bereitstehen.
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Zudem muss es Ihnen möglich sein, Ihren gesetzlichen Betreuungspflichten nachzukommen.

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Außerdem darf die Beschäftigung nicht Ihre Gesundheit und Sittlichkeit gefährden und nicht in einem Betrieb stattfinden, in dem gestreikt wird oder Arbeitskräfte ausgesperrt werden.

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