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Patienten-Verfügung – Teil 1

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Patienten-Verfügung

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Auch mit einer Patienten-Verfügung können Sie vorsorgen.

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Eine Patienten-Verfügung brauchen Sie dann, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

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Das kann dann so sein, wenn Ihre Demenz schlimmer wird.

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Trotzdem sollen Sie weiterhin selbstbestimmt leben können.

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„Selbstbestimmt“ bedeutet, Sie entscheiden:

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Das will ich.

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Das will ich nicht.

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In einer Patienten-Verfügung steht:

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Diese medizinische Behandlung möchte ich nicht.

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Die Patienten-Verfügung wird erst dann gültig, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

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Dann steht in der Patienten-Verfügung drinnen:

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So soll die Ärztin oder der Arztin einer bestimmten Situation handeln.

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Damit eine Patienten-Verfügung gültig ist, müssen Sie früh genug daran denken.

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Am besten schreiben Sie schon früh in ein Heft hinein:

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  • Was wünsche ich mir später?
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  • Was will ich später nicht?
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So können Sie auch dann, wenn es Ihnen schlecht geht, selbstbestimmt leben.

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