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Der Ablauf bis zum fertigen Prüfbericht

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Der Ablauf bis zum fertigen Prüfbericht

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Wir kürzen hier „Monitoring-Ausschuss“ mit „MA“ ab.

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Wir machen uns als Ausschuss breit bekannt und laden alle ein, uns Themen vorzuschlagen.

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Auch die MA-Mitglieder halten die Augen offen: Wo sollten wir prüfen?

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Der MA beschließt einen Prüf-Auftrag.

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Dabei fragen wir uns 4 „E’s“:

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    1. Was hat besonders viel Energie?

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    2. Wo haben wir eigene Expertise?

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    3. Was ist eingrenzbar?

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    4. Wo ist unsere Einschätzung, dass der Text und/oder die Praxis von der UN-Konvention abweicht?

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Zusätzlich bilden wir ein Prüfteam.

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Die Vorsitzenden und die zuständigen Themenverantwortlichen sind unbedingt im Team.

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Im Prüfteam legen wir fest, wen wir befragen wollen.

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Wir informieren die zuständigen Beamten bzw. Beamtinnen und den zuständigen Landesrat bzw. die zuständige Landesrätin.

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Wir lesen den Text des Gesetzes bzw. der Verordnung genau.

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Wir vergleichen den Text mit der UN-Behindertenrechtskonvention und versuchen einzuschätzen, ob das Gesetz bzw. die Verordnung der UN-Konvention gerecht wird.

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Wir reden mit Betroffenen.

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Wir fragen vor allem Vertreter bzw. Vertreterinnen von Selbstvertretungs-Organisationen.

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Dafür verwenden wir einen Gesprächsleitfaden.

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Unser Mitarbeiter bzw. unsere Mitarbeiterin macht ein Protokoll des Gesprächs.

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Bevor wir es veröffentlichen, zeigen wir den Text nochmals den Betroffenen.

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Wir reden mit Experten bzw. Expertinnen.

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Dafür verwenden wir einen Gesprächsleitfaden.

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Die Experten bzw. Expertinnen bitten wir um eine schriftliche Information.

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Vielleicht müssen wir den Experten bzw. Expertinnen etwas bezahlen.

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Wir reden mit Beamten bzw. Beamtinnen:

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Wie wird das Gesetz bzw. die Verordnung umgesetzt?

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Danach bitten wir um eine schriftliche Information.

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Vielleicht machen wir auch eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema.

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Hier können wir das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutieren.

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Die Mitglieder des Prüfteams schreiben den Roh-Bericht.

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Der MA beschließt den Roh-Bericht.

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Wir übermitteln den Rohbericht an die zuständigen Beamten bzw. Beamtinnen, den zuständigen Landesrat bzw. die zuständige Landesrätin und laden zu Kommentaren ein.

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Das Prüfteam liest die Kommentare.

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Das Prüfteam schreibt den Endbericht, bestehend aus einer „Stellungnahme“ (mit Beschreibungen und Bewertungen) und einer „Empfehlung“.

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Zusätzlich schreibt das Prüfteam eine Presse-Information.

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Der MA beschließt den Endbericht, den gesamten Prüf-Bericht und die Presse-Information.

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Wir schicken den Prüfbericht an die zuständigen Beamten bzw. Beamtinnen, die Behinderten-Sprecher bzw. Behinderten-Sprecherinnen der Landtags-Fraktionen und die Landesregierung.

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Wir stellen den Prüfbericht auf die Website des MA.

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Wir informieren die Journalisten bzw. Journalistinnen.

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