Der Ablauf bis zum fertigen Prüfbericht
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Der Ablauf bis zum fertigen Prüfbericht
Wir kürzen hier „Monitoring-Ausschuss“ mit „MA“ ab.
Wir machen uns als Ausschuss breit bekannt und laden alle ein, uns Themen vorzuschlagen.
Auch die MA-Mitglieder halten die Augen offen: Wo sollten wir prüfen?
Der MA beschließt einen Prüf-Auftrag.
Dabei fragen wir uns 4 „E’s“:
1. Was hat besonders viel Energie?
2. Wo haben wir eigene Expertise?
3. Was ist eingrenzbar?
4. Wo ist unsere Einschätzung, dass der Text und/oder die Praxis von der UN-Konvention abweicht?
Zusätzlich bilden wir ein Prüfteam.
Die Vorsitzenden und die zuständigen Themenverantwortlichen sind unbedingt im Team.
Im Prüfteam legen wir fest, wen wir befragen wollen.
Wir informieren die zuständigen Beamten bzw. Beamtinnen und den zuständigen Landesrat bzw. die zuständige Landesrätin.
Wir lesen den Text des Gesetzes bzw. der Verordnung genau.
Wir vergleichen den Text mit der UN-Behindertenrechtskonvention und versuchen einzuschätzen, ob das Gesetz bzw. die Verordnung der UN-Konvention gerecht wird.
Wir reden mit Betroffenen.
Wir fragen vor allem Vertreter bzw. Vertreterinnen von Selbstvertretungs-Organisationen.
Dafür verwenden wir einen Gesprächsleitfaden.
Unser Mitarbeiter bzw. unsere Mitarbeiterin macht ein Protokoll des Gesprächs.
Bevor wir es veröffentlichen, zeigen wir den Text nochmals den Betroffenen.
Wir reden mit Experten bzw. Expertinnen.
Dafür verwenden wir einen Gesprächsleitfaden.
Die Experten bzw. Expertinnen bitten wir um eine schriftliche Information.
Vielleicht müssen wir den Experten bzw. Expertinnen etwas bezahlen.
Wir reden mit Beamten bzw. Beamtinnen:
Wie wird das Gesetz bzw. die Verordnung umgesetzt?
Danach bitten wir um eine schriftliche Information.
Vielleicht machen wir auch eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema.
Hier können wir das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutieren.
Die Mitglieder des Prüfteams schreiben den Roh-Bericht.
Der MA beschließt den Roh-Bericht.
Wir übermitteln den Rohbericht an die zuständigen Beamten bzw. Beamtinnen, den zuständigen Landesrat bzw. die zuständige Landesrätin und laden zu Kommentaren ein.
Das Prüfteam liest die Kommentare.
Das Prüfteam schreibt den Endbericht, bestehend aus einer „Stellungnahme“ (mit Beschreibungen und Bewertungen) und einer „Empfehlung“.
Zusätzlich schreibt das Prüfteam eine Presse-Information.
Der MA beschließt den Endbericht, den gesamten Prüf-Bericht und die Presse-Information.
Wir schicken den Prüfbericht an die zuständigen Beamten bzw. Beamtinnen, die Behinderten-Sprecher bzw. Behinderten-Sprecherinnen der Landtags-Fraktionen und die Landesregierung.
Wir stellen den Prüfbericht auf die Website des MA.
Wir informieren die Journalisten bzw. Journalistinnen.
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