Das Präsidium des Bundesrates
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Das Präsidium des Bundesrates
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Im Vorsitz des Bundesrates wechseln sich die Bundesländer halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge ab.
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Das Mitglied des Bundesrates, das vom Landtag des vorsitzführenden Bundeslandes an erster Stelle gereiht wurde, hat dann den Vorsitz inne.
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Sie bzw. er führt den Titel Präsidentin bzw. Präsident des Bundesrates.
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Der Bundesrat wählt aus seiner Mitte halbjährlich zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, die den Titel Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident des Bundesrates führen.