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Kriegsopferversorgung

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Kriegsopferversorgung

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Soldaten und Hinterbliebenen von Soldaten, die im Ersten oder Zweiten Weltkrieg durch Verrichtung ihrer Dienste eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, können Ansprüche geltend machen.

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Das Kriegsopferversorgungsgesetz regelt die Ansprüche von Soldaten und Hinterbliebenen von Soldaten, die im Ersten oder Zweiten Weltkrieg durch Verrichtung ihrer Dienste eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.

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Hier gibt es nicht nur die Option einer finanziellen Entschädigung (Renten und Zulagen), sondern ebenfalls die Möglichkeit auf „Heilfürsorge und orthopädische Versorgung“ oder „berufliche und soziale Rehabilitation“.

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Auch Hinterbliebene können Ansprüche auf diverse Leistungen wie beispielsweise Hinterbliebenenrente oder Pflegegeld geltend machen.

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Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice.

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