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Gefährliche Produkte und Rückrufe

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Gefährliche Produkte und Rückrufe

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Wenn sich Produkte als gefährlich erweisen, müssen Unternehmen verpflichtend geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren zu schützen.

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In solchen Fällen wird oft ein Produkt-Rückruf eingeleitet.

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Pflichten für Unternehmen – Produktsicherheitsgesetz 2004

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Wenn Unternehmen erkennen, dass ein von ihnen vertriebenes Produkt gefährlich ist, müssen sie geeignete Korrekturmaßnahmen setzen.

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Erforderlichenfalls müssen Behörden diese Maßnahmen anordnen.

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Solche Maßnahmen können zum Beispiel ein Verkaufsverbot oder auch ein Rückruf sein.

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Ein Rückruf ist die Aufforderung an Endverbraucherinnen und Endverbraucher, ein bereits geliefertes Produkt zur Reparatur, zum Austausch oder zur Vernichtung zurückzugeben.

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Unternehmen sind verpflichtet, die zuständigen Behörden über freiwillige Rückrufe zu informieren.

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Fragen und Antworten zu Rückrufen sowie ein europäischer Leitfaden für Unternehmen zu Rückrufen (Corrective Action Guide) stehen zum Download bereit.

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Bitte beachten Sie, dass es für einige Produktgruppen spezielle Bestimmungen für Rückrufe etc. gibt.

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Die hier dargestellten Verfahren auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes 2004 gelten hauptsächlich für „Non-Food-Verbraucherprodukte“.

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Spezielle Regelungen gehen aber grundsätzlich vor.

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RAPEX

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Unter bestimmten Bedingungen muss das Sozialministerium Rückrufe und andere Maßnahmen an die Europäische Kommission melden.

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Die Europäische Kommission unterhält die Datenbank „RAPEX“.

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Mit dieser Datenbank informiert die Europäische Kommission alle Mitgliedstaaten über Rückrufe und andere Maßnahmen.

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Damit ist eine rasche Verständigung aller europäischen Produktsicherheitsbehörden gewährleistet.

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Entsprechende Informationen über Rückrufe und andere Korrekturmaßnahmen finden Sie auf der RAPEX-Website der Europäischen Kommission.

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Produktsicherheitsportal der AGES – Meldungen des Sozialministeriums

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Wichtige Rückrufe, die dem Sozialministerium gemeldet werden, verlautbart die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

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Die AGES stellt auch eine spezielle App zur Verfügung, mit der Sie über Rückrufe informiert werden.

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Sonderfall Kfz-Rückrufe

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Das Kraftfahrgesetz regelt die Durchführung von Kfz-Rückrufen in Österreich.

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Dabei übermittelt der Vertreter des Fahrzeugherstellers dem zentralen Zulassungsregister beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs die Identifikationsnummern der betroffenen Fahrzeuge.

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Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden dann zugeordnet und der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs informiert sie schriftlich über den Rückruf.

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Betroffene erhalten ein Informationsschreiben des Fahrzeugherstellers sowie ein allgemeines, automatisiertes Begleitschreiben des Sozialministeriums.

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Die Kontaktdaten der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden dabei weder dem Fahrzeughersteller noch dem Sozialministerium übermittelt!

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Mit dieser Vorgangsweise können somit unter Wahrung des Datenschutzes praktisch alle betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter effizient verständigt werden.

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Sie finden hier eine regelmäßig aktualisierte Liste von Kfz-Rückrufen, die dem Ministerium gemeldet wurden.

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Bitte beachten Sie, dass keineswegs immer alle Fahrzeuge eines Typs vom Rückruf betroffen sind.

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Der Rückruf gilt oft nur für einen bestimmten Produktionszeitraum.

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Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland gekauft und selbst importiert haben, sind Ihre Fahrzeugdaten beim Vertreter des Fahrzeugherstellers in Österreich in aller Regel nicht erfasst – sie können daher bei einem Rückruf „durchrutschen“.

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Wenn Sie glauben, dass Ihr selbst importiertes Fahrzeug in eine Rückrufaktion fällt und Sie keine Verständigung erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an die Vertretung des Fahrzeugherstellers in Österreich.

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