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Behindertengleichstellung

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Behindertengleichstellung

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Das Behindertengleichstellungsrecht umfasst insbesondere das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für Belange des täglichen Lebens sowie einen Abschnitt im Behinderteneinstellungsgesetz mit Bestimmungen für die Arbeitswelt.

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Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, intellektuell, psychisch behinderte und/oder sinnesbehinderte Menschen sowie für Personen, die ihnen nahestehen (z.B. Angehörige).

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Um den Diskriminierungsschutz geltend zu machen, muss die Behinderung nicht amtlich bestätigt sein, allerdings muss sich die Diskriminierung auf die Behinderung beziehen.

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Hier können Sie zu den einzelnen Teilen des Textes navigieren.

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