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Allgmeine Informationen zum Arbeitslosengeld

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Allgmeine Informationen zum Arbeitslosengeld

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Das Arbeitslosengeld dient zur Existenzsicherung für die Zeit Ihrer Arbeitsuche.

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Die Voraussetzungen dafür sind:

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Sie müssen arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig sein, d.h. bereit sein, ein zumutbares Beschäftigungsangebot anzunehmen bzw. an einem Kurs des AMS teilzunehmen und eigenaktiv einen Arbeitsplatz zu suchen.

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Und Sie müssen der Stellenvermittlung zur Verfügung stehen.

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Außerdem müssen Sie eine Mindestdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung aufweisen.

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Das bedeutet: Wenn Sie das erste Mal Arbeitslosengeld beantragen müssen Sie in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung mindestens 52 Wochen gearbeitet haben.

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Bei jeder weiteren Inanspruchnahme benötigen Sie 28 Wochen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres.

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Sind Sie unter 25 Jahre alt, dann genügen bei erstmaliger Geltendmachung 26 Wochen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres.

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Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist vom durchschnittlichen Einkommen des letzten oder vorletzten Jahres abhängig.

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Es beträgt ca. 55 Prozent des Nettoeinkommens.

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Müssen Sie für Familienangehörige sorgen, erhalten Sie auch Familienzuschläge, z.B. für Kinder.

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Nutzen Sie den AMS Arbeitslosengeld-Rechner, um die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zu berechnen.

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Sie finden diesen unter diesem Link.

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Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für 20 Wochen zuerkannt.

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Es wird für 30 Wochen gewährt, wenn insgesamt 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.

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Die Bezugsdauer erhöht sich in Abhängigkeit des Alters und dem Ausmaß der vorangegangen Beschäftigungen.

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Wie können Sie das Arbeitslosengeld beantragen?

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Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie persönlich bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle einbringen.

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Wenn Sie ein eAMS-Konto haben, können Sie das Arbeitslosengeld elektronisch beantragen.

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Genauere Informationen zu den konkreten Schritten und die dabei zu beachtenden Voraussetzungen finden Sie direkt in Ihrem eAMS-Konto.

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Zum Thema „eAMS-Konto“ gibt es auch ein ausführliches Video.

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Klicken Sie hier, wenn Sie das Video gleich ansehen möchten.

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Wenn Sie noch kein eAMS-Konto haben und bereits das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses kennen, können Sie uns Ihre Daten zur Stellensuche auch vorab bekanntgeben.

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Nutzen Sie dazu das Service „Beim AMS anmelden“ unter dem Link www.ams.at/anmelden.

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Zur Antragstellung müssen Sie aber persönlich in Ihre AMS-Geschäftsstelle kommen.

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Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie auf unserer Serviceseite für Arbeitsuchende unter dem Link www.ams.at/sfa im Bereich „Finanzielles“ oder informieren Sie sich in Ihrer Geschäftsstelle über Ihre individuellen Voraussetzungen.

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Zum Thema „Wichtige Informationen für Bezieher und Bezieherinnen von finanziellen Leistungen“ gibt es auch ein ausführliches Video.

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Hier erhalten Sie zum Beispiel Informationen zu Meldepflichten, Zumutbarkeitsbestimmungen und Versicherungsschutz.

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Klicken Sie hier, wenn Sie das Video gleich ansehen möchten.

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