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Vorteile für „begünstigte behinderte Menschen“

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Vorteile für „begünstigte behinderte Menschen“

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  • Förderungen im Beruf, z.B. Lohnzuschüsse zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Mobilitätshilfen, technische Arbeitshilfen, Arbeitsplatzadaptierungen oder Zuschüsse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
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  • Besonderer Kündigungsschutz – der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen. Den Kündigungsschutz gibt es aber erst nach einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses: Bei Arbeitsverhältnissen, die bis zum 31.12.2010 begründet wurden, wird der Kündigungsschutz nach Ablauf der ersten 6 Monate wirksam.
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  • Bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1.1.2011 begründet wurden, gilt folgendes: Wenn jemand bei Unterzeichnung des neuen Arbeitsverhältnis schon den Begünstigtenstatus hat, dann wird der Kündigungsschutz erst nach Ablauf von 4 Jahren wirksam. Anderes gilt für Menschen, die den Begünstigtenstatus erst innerhalb des 4-Jahreszeitraumes feststellen lassen. Für sie wird der Kündigungsschutz bereits nach Ablauf von 6 Monaten wirksam.
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  • Anspruch auf Zusatzurlaub, sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist, und Anspruch auf einen Lohnsteuerfreibetrag bzw. steuerliche Begünstigungen.

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