Wie werden Parlamente gebildet?
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Wie werden Parlamente gebildet?
In Österreich besteht das Parlament aus zwei Kammern: Nationalrat und Bundesrat
Die Bildung des Nationalrates
Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gewählt: spätestens alle fünf Jahre.
Manchmal wird schon früher wieder gewählt, wenn etwa die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großer Konflikte vorzeitig beenden.
Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ab dem 18. Lebensjahr können österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für ein Amt kandidieren.
Die Wählerinnen und Wähler müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden.
Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet.
Die Sitze – oder Mandate – im Nationalrat werden nach erreichtem Stimmenanteil auf die Parteien verteilt.
Für die korrekte Aufteilung gibt es besonders strenge Regeln.
Trotzdem müssen nicht alle Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, einen Sitz im Nationalrat bekommen.
Parteien werden bei der Verteilung der Mandate nur dann berücksichtigt, wenn sie
• im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der Stimmen oder
• ein Direkt- bzw. Grundmandat in einem Wahlkreis erreichen.
Diese Regelung soll garantieren, dass nur Parteien von einer gewissen österreichweiten Bedeutung im Nationalrat vertreten sind.
Vorteil: Wenn nicht allzu viele kleine Gruppen im Parlament agieren, fällt die Mehrheitsbildung leichter.
Nachteil: Wegen dieser „Vier-Prozent-Hürde“ sind manche politische Interessen nicht im Nationalrat vertreten.
Die Bildung des Bundesrates
Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird nicht direkt vom Volk gewählt.
Seine Zusammensetzung hängt vom Stärkeverhältnis der Parteien in den Landtagen der Bundesländer ab.
Er vertritt bei der Gesetzgebung die Interessen der Länder.
Die Mitglieder des Bundesrates üben daher ihre Funktion für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des jeweiligen Landtags aus.
Die Zusammensetzung des Bundesrates ändert sich also nach jeder Landtagswahl, weshalb es im Bundesrat keine eigene Gesetzgebungsperiode gibt.
Wie viele Bundesrätinnen oder Bundesräte ein Bundesland entsenden kann, hängt von dessen Einwohnerzahl ab.
Das größte Bundesland stellt maximal zwölf Bundesrätinnen oder Bundesräte, das kleinste mindestens drei.
Die Neuberechnung der Mitgliederzahlen geschieht nach jeder Registerzählung (früher Volkszählung).
Daher kann sich die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates immer wieder ändern.
Zurzeit hat der Bundesrat 61 Mitglieder (Stand 2019).