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Wie werden Parlamente gebildet?

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Wie werden Parlamente gebildet?

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In Österreich besteht das Parlament aus zwei Kammern: Nationalrat und Bundesrat

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Die Bildung des Nationalrates

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Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gewählt: spätestens alle fünf Jahre.

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Manchmal wird schon früher wieder gewählt, wenn etwa die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großer Konflikte vorzeitig beenden.

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Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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Ab dem 18. Lebensjahr können österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für ein Amt kandidieren.

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Die Wählerinnen und Wähler müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden.

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Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet.

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Die Sitze – oder Mandate – im Nationalrat werden nach erreichtem Stimmenanteil auf die Parteien verteilt.

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Für die korrekte Aufteilung gibt es besonders strenge Regeln.

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Trotzdem müssen nicht alle Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, einen Sitz im Nationalrat bekommen.

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Parteien werden bei der Verteilung der Mandate nur dann berücksichtigt, wenn sie

•     im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der Stimmen oder

•     ein Direkt- bzw. Grundmandat in einem Wahlkreis erreichen.

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Diese Regelung soll garantieren, dass nur Parteien von einer gewissen österreichweiten Bedeutung im Nationalrat vertreten sind.

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Vorteil: Wenn nicht allzu viele kleine Gruppen im Parlament agieren, fällt die Mehrheitsbildung leichter.

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Nachteil: Wegen dieser „Vier-Prozent-Hürde“ sind manche politische Interessen nicht im Nationalrat vertreten.

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Die Bildung des Bundesrates

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Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird nicht direkt vom Volk gewählt.

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Seine Zusammensetzung hängt vom Stärkeverhältnis der Parteien in den Landtagen der Bundesländer ab.

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Er vertritt bei der Gesetzgebung die Interessen der Länder.

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Die Mitglieder des Bundesrates üben daher ihre Funktion für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des jeweiligen Landtags aus.

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Die Zusammensetzung des Bundesrates ändert sich also nach jeder Landtagswahl, weshalb es im Bundesrat keine eigene Gesetzgebungsperiode gibt.

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Wie viele Bundesrätinnen oder Bundesräte ein Bundesland entsenden kann, hängt von dessen Einwohnerzahl ab.

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Das größte Bundesland stellt maximal zwölf Bundesrätinnen oder Bundesräte, das kleinste mindestens drei.

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Die Neuberechnung der Mitgliederzahlen geschieht nach jeder Registerzählung (früher Volkszählung).

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Daher kann sich die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates immer wieder ändern.

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Zurzeit hat der Bundesrat 61 Mitglieder (Stand 2019).

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