Gesetzesinitiativen
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
- Text größer
- Text kleiner
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
Es gibt viele Gründe, neue Gesetze anzustreben oder Veränderungen bestehender Gesetze zu beantragen:
Wenn etwa die Bundesregierung ein Vorhaben umsetzen will, muss sie dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Gesetzesinitiativen der Bundesregierung kommen nach dem vorgesehenen Begutachtungsverfahren als Regierungsvorlagen ins Parlament.
Auch einzelne Abgeordnete treten mit einem Programm und als Vertreterinnen und Vertreter von Interessengruppen zur Wahl an und wollen möglichst viele Ideen umsetzen.
Gesetzesanträge von Abgeordneten und Anträge von Ausschüssen stehen dazu zur Verfügung.
Der Anstoß zur Schaffung eines neuen Gesetzes kommt auch oft von außen:
Organisationen und Initiativen wenden sich mit ihren Vorschlägen an Politikerinnen und Politiker, Richtlinien der EU müssen mit österreichischen Gesetzen umgesetzt werden.
Auch die Mitglieder des Bundesrates haben die Möglichkeit eine Gesetzesinitiative einzubringen.