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Der erste Schritt: Ein Ausschuss soll beraten

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Der Weg durch den Nationalrat

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Der erste Schritt: Ein Ausschuss soll beraten

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Nachdem ein Gesetzesantrag eingebracht wurde, wird er an die Mitglieder des Nationalrates verteilt.

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Danach muss die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrates den Antrag einem Ausschuss zuweisen.

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Gesetzesanträge dürfen also nicht sofort beschlossen werden.

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Zunächst muss ein Ausschuss des Nationalrates darüber beraten.

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Der Nationalrat kann beschließen, eine sogenannte Erste Lesung durchzuführen.

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Die Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Selbständigen Antrags haben auch das Recht, eine solche zu verlangen.

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In einer Ersten Lesung wird allgemein über die Inhalte des Gesetzesentwurfs diskutiert.

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Dabei spricht in der Regel eine Rednerin bzw. ein Redner pro Partei.

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Sinn der Sache ist, den Entwurf vorzustellen und Unterstützung zu suchen.

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Unmittelbar nach der Ersten Lesung erfolgt die Zuweisung an einen Ausschuss.

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Erste Lesungen sind selten: Entwürfe gehen meist direkt in den Ausschuss.

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