Der erste Schritt: Ein Ausschuss soll beraten
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Der Weg durch den Nationalrat
Der erste Schritt: Ein Ausschuss soll beraten
Nachdem ein Gesetzesantrag eingebracht wurde, wird er an die Mitglieder des Nationalrates verteilt.
Danach muss die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrates den Antrag einem Ausschuss zuweisen.
Gesetzesanträge dürfen also nicht sofort beschlossen werden.
Zunächst muss ein Ausschuss des Nationalrates darüber beraten.
Der Nationalrat kann beschließen, eine sogenannte Erste Lesung durchzuführen.
Die Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Selbständigen Antrags haben auch das Recht, eine solche zu verlangen.
In einer Ersten Lesung wird allgemein über die Inhalte des Gesetzesentwurfs diskutiert.
Dabei spricht in der Regel eine Rednerin bzw. ein Redner pro Partei.
Sinn der Sache ist, den Entwurf vorzustellen und Unterstützung zu suchen.
Unmittelbar nach der Ersten Lesung erfolgt die Zuweisung an einen Ausschuss.
Erste Lesungen sind selten: Entwürfe gehen meist direkt in den Ausschuss.