Beurkundung – Bestätigung des verfassungsmäßigen Zustandekommens
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Beurkundung – Bestätigung des verfassungsmäßigen Zustandekommens
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Jetzt muss die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident den Gesetzesbeschluss beurkunden.
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Sie bzw. er bestätigt, dass das Gesetz in einem korrekten Verfahren zustande gekommen ist.
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Danach unterschreibt auch die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler das Gesetz:
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Dieser Akt wird „Gegenzeichnung“ genannt.