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Die Beratungen im Plenum

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Der Weg durch den Nationalrat

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Die Beratungen im Plenum

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Damit aus einem Gesetzesentwurf ein Gesetz werden kann, muss der Nationalrat dieses beschließen.

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Es reicht also nicht aus, dass der Ausschuss Übereinstimmung über einen Entwurf erzielt hat.

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Zweite Lesung

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Die 183 Abgeordneten beginnen daher nicht von Neuem über einen Vorschlag zu beraten.

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In einer Plenarsitzung geht es vielmehr darum, dass die Abgeordneten und die Klubs noch einmal klar machen, was für sie wichtig ist, was aus ihrer Sicht für oder gegen einen Vorschlag spricht.

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Diese Debatte wird als Zweite Lesung bezeichnet.

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Grundsätzlich ist dabei das zuständige Mitglied der Bundesregierung anwesend.

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In der Zweiten Lesung ist es auch noch möglich, Änderungen des Gesetzesentwurfs zu beantragen.

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Am Ende der Zweiten Lesung muss der Nationalrat über den Gesetzesentwurf und allenfalls über noch eingebrachte Abänderungen abstimmen.

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Dafür gibt es wiederum sehr genaue Regeln, die garantieren sollen, dass der Gesetzesbeschluss korrekt zustande kommt.

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Für einen gültigen Beschluss muss ein Drittel der Abgeordneten anwesend sein und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erlangt werden.

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Für manche Abstimmungen gibt es allerdings besondere Beschlusserfordernisse.

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Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen (Zustimmung) oder Sitzenbleiben (Ablehnung) statt.

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Eine Stimmenthaltung ist nicht möglich.

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Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Abgeordnete, die sich ihrer Stimme enthalten wollen, demonstrativ den Sitzungssaal verlassen.

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Dritte Lesung und Beschluss

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Nach der Zweiten Lesung folgt noch die Dritte Lesung.

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Während in der Zweiten Lesung noch über verschiedene Anträge und einzelne Teile des Gesetzesentwurfes abgestimmt werden kann, wird in der Dritten Lesung über den gesamten Entwurf abgestimmt.

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In der Dritten Lesung können nur mehr Widersprüche, Schreib- und Druckfehler geändert werden.

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Wird ein Gesetzesentwurf in Dritter Lesung angenommen, liegt ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates vor.

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