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Die Aufgaben des Parlaments

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Die Aufgaben des Parlaments

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Die Gesetzgebung

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Das Parlament beschließt Österreichs Bundesgesetze:

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Konkret tun dies Nationalrat und Bundesrat, die gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig sind.

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Regierung, Behörden und Gerichte müssen sich genauso an diese Gesetze halten wie alle Bürgerinnen und Bürger.

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Die Kontrolle

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Das Parlament schaut der Regierung auf die Finger:

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Kanzlerin oder Kanzler, Ministerinnen und Minister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre müssen für alles Rede und Antwort stehen, was sie tun bzw. was ihre Behörden machen.

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Das dient nicht nur der Kontrolle.

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Debatten im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle können auch Anlass für Verbesserungen und Reformen sein.

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Vertretung und Öffentlichkeit

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Das Wort Parlament kommt vom französischen Wort für Sprechen, „parler“.

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Die öffentliche Diskussion, der Austausch von Argumenten und die politische Auseinandersetzung nach fixen Regeln sind Kernaufgaben des Parlaments.

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Hier müssen Politikerinnen und Politiker Rede und Antwort stehen, und hier sollen die Gründe für politische Entscheidungen offen gelegt werden.

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Einspruch, Augenverdrehen, Zwischenrufe:

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Plenarsitzungen mögen manchmal an Theater erinnern.

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Diese Inszenierung gehört dazu und ergänzt die Arbeit in den Ausschüssen.

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Dort feilen die Politikerinnen und Politiker bis ins Detail an den Gesetzen.

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Danach stellen sie sie in der Nationalratssitzung nochmals für die Öffentlichkeit dar.

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So zeigen sie, welche Standpunkte sie vertreten.

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In der Mediengesellschaft wird diese öffentliche Diskussion immer wichtiger.

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Viele Debatten sind auf der Website des Parlaments live zu verfolgen.

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Die Sitzungen des Nationalrates werden im Fernsehen übertragen und werden simultan in Österreichische Gebärdensprache gedolmetscht.

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Da in einer Demokratie politische Entscheidungen öffentlich sein sollen, werden alle Dokumente und Sitzungsprotokolle des Nationalrates und des Bundesrates veröffentlicht.

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Wer will, kann eine Nationalrats- oder Bundesratssitzung auch persönlich von der Besuchergalerie aus verfolgen.

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Mitwirkung an der Verwaltung

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Die Verwaltung des Staates ist grundsätzlich Aufgabe der Regierung.

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Manche Entscheidungen sind aber so bedeutsam, dass die Regierung sie nur gemeinsam mit dem Hauptausschuss des Nationalrates treffen kann:

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Zum Beispiel die Entsendung österreichischer Soldatinnen und Soldaten zu internationalen Friedenseinsätzen.

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Mitwirkung in der Europäischen Union

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Das Parlament wird über alle Vorhaben auf EU-Ebene informiert.

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Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier beraten über diese EU-Vorhaben mit dem zuständigen Regierungsmitglied und erarbeiten Österreichs Standpunkte dazu.

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Die Regierung vertritt diese Standpunkte dann in den EU-Gremien.

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Dafür kann das Parlament der Regierung inhaltliche Positionen vorgeben.

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Der Vertrag von Lissabon gibt den Parlamenten der EU-Staaten seit 2009 in gewissem Rahmen auch Gelegenheit, direkt in die EU-Gesetzgebung einzugreifen.

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Budgetrecht

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Wofür soll Österreich Geld ausgeben?

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Und wer soll wie viel Steuern zahlen?

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Das Staatsbudget ist immer ein großes Thema für das Parlament.

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Es wird vom Finanzministerium vorbereitet, von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt und muss von diesem beschlossen werden.

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In der Budgetdebatte wird traditionell ausgiebig über Ziele und Schwerpunkte der Politik diskutiert.

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Wahlen

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Parlamente haben auch die Aufgabe, andere wichtige Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates zu wählen.

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In Österreich wählt der Nationalrat zum Beispiel die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Rechnungshofs und die Mitglieder der Volksanwaltschaft.

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Nationalrat und Bundesrat haben Vorschlagsrechte für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und Rechte bei der Ernennung österreichischer Mitglieder von EU-Institutionen.

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