Die Aufgaben des Parlaments
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Die Aufgaben des Parlaments
Die Gesetzgebung
Das Parlament beschließt Österreichs Bundesgesetze:
Konkret tun dies Nationalrat und Bundesrat, die gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig sind.
Regierung, Behörden und Gerichte müssen sich genauso an diese Gesetze halten wie alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Kontrolle
Das Parlament schaut der Regierung auf die Finger:
Kanzlerin oder Kanzler, Ministerinnen und Minister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre müssen für alles Rede und Antwort stehen, was sie tun bzw. was ihre Behörden machen.
Das dient nicht nur der Kontrolle.
Debatten im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle können auch Anlass für Verbesserungen und Reformen sein.
Vertretung und Öffentlichkeit
Das Wort Parlament kommt vom französischen Wort für Sprechen, „parler“.
Die öffentliche Diskussion, der Austausch von Argumenten und die politische Auseinandersetzung nach fixen Regeln sind Kernaufgaben des Parlaments.
Hier müssen Politikerinnen und Politiker Rede und Antwort stehen, und hier sollen die Gründe für politische Entscheidungen offen gelegt werden.
Einspruch, Augenverdrehen, Zwischenrufe:
Plenarsitzungen mögen manchmal an Theater erinnern.
Diese Inszenierung gehört dazu und ergänzt die Arbeit in den Ausschüssen.
Dort feilen die Politikerinnen und Politiker bis ins Detail an den Gesetzen.
Danach stellen sie sie in der Nationalratssitzung nochmals für die Öffentlichkeit dar.
So zeigen sie, welche Standpunkte sie vertreten.
In der Mediengesellschaft wird diese öffentliche Diskussion immer wichtiger.
Viele Debatten sind auf der Website des Parlaments live zu verfolgen.
Die Sitzungen des Nationalrates werden im Fernsehen übertragen und werden simultan in Österreichische Gebärdensprache gedolmetscht.
Da in einer Demokratie politische Entscheidungen öffentlich sein sollen, werden alle Dokumente und Sitzungsprotokolle des Nationalrates und des Bundesrates veröffentlicht.
Wer will, kann eine Nationalrats- oder Bundesratssitzung auch persönlich von der Besuchergalerie aus verfolgen.
Mitwirkung an der Verwaltung
Die Verwaltung des Staates ist grundsätzlich Aufgabe der Regierung.
Manche Entscheidungen sind aber so bedeutsam, dass die Regierung sie nur gemeinsam mit dem Hauptausschuss des Nationalrates treffen kann:
Zum Beispiel die Entsendung österreichischer Soldatinnen und Soldaten zu internationalen Friedenseinsätzen.
Mitwirkung in der Europäischen Union
Das Parlament wird über alle Vorhaben auf EU-Ebene informiert.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier beraten über diese EU-Vorhaben mit dem zuständigen Regierungsmitglied und erarbeiten Österreichs Standpunkte dazu.
Die Regierung vertritt diese Standpunkte dann in den EU-Gremien.
Dafür kann das Parlament der Regierung inhaltliche Positionen vorgeben.
Der Vertrag von Lissabon gibt den Parlamenten der EU-Staaten seit 2009 in gewissem Rahmen auch Gelegenheit, direkt in die EU-Gesetzgebung einzugreifen.
Budgetrecht
Wofür soll Österreich Geld ausgeben?
Und wer soll wie viel Steuern zahlen?
Das Staatsbudget ist immer ein großes Thema für das Parlament.
Es wird vom Finanzministerium vorbereitet, von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt und muss von diesem beschlossen werden.
In der Budgetdebatte wird traditionell ausgiebig über Ziele und Schwerpunkte der Politik diskutiert.
Wahlen
Parlamente haben auch die Aufgabe, andere wichtige Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates zu wählen.
In Österreich wählt der Nationalrat zum Beispiel die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Rechnungshofs und die Mitglieder der Volksanwaltschaft.
Nationalrat und Bundesrat haben Vorschlagsrechte für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und Rechte bei der Ernennung österreichischer Mitglieder von EU-Institutionen.