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Die Aufgaben des Bundesrates

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Die Aufgaben des Bundesrates

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Der Bundesrat übt gemeinsam mit dem Nationalrat die Gesetzgebung des Bundes aus.

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Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetze des Nationalrates.

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Es handelt sich allerdings in den meisten Fällen um ein sogenanntes „suspensives“, also aufschiebendes Veto, da der Nationalrat einen Einspruch des Bundesrates gegen einen seiner Beschlüsse durch Wiederholung dieses Beschlusses überwinden kann.

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Es erfolgt dann ein Beharrungsbeschluss im Nationalrat.

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Zentrale Aufgabe der Mitglieder des Bundesrates ist die Vertretung der Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung.

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Sie haben aber auch die Möglichkeit, durch mündliche oder schriftliche Anfragen die Regierungsarbeit zu kontrollieren und in Entschließungen politische Anliegen an die Bundesregierung zu richten.

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Darüber hinaus beteiligen sie sich an den breiten internationalen Aktivitäten des gesamten Parlaments.

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