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Was ist Diskriminierung?

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Was ist Diskriminierung?

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Diskriminierung wird in der Alltagssprache als nicht gerechtfertigte benachteiligende Unterscheidung zwischen einzelnen Menschen(gruppen) verstanden.

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Dieses Verständnis liegt auch dem rechtlichen Diskriminierungsbegriff zugrunde.

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Diskriminierung ist – gerade im Europarecht – in vielen Bereichen verboten.

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In Österreich ist das Diskriminierungsverbot in Bundesgesetzen und in Landesgesetzen geregelt.

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Insgesamt gibt es etwa 50 Gesetze, die Diskriminierung in Österreich verbieten.

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Welche Diskriminierungsgründe gibt es?

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Es gibt sieben rechtlich geschützte Diskriminierungsgründe:

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  • Geschlecht
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  • ethnische Zugehörigkeit
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  • Religion und Weltanschauung
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  • Behinderung
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  • sexuelle Orientierung
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  • Alter
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Mehr Informationen zu den einzelnen Diskriminierungsgründen erhalten Sie hier.

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In welchen Bereichen ist Diskriminierung verboten?

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Das Diskriminierungsverbot gilt für die Bereiche Arbeitswelt und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

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Zum Bereich Arbeitswelt gehört zum Beispiel eine Diskriminierung bei der Bewerbung oder bei der Entlohnung oder bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses.

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Der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen betrifft Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen.

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Aber auch Sozialleistungen, der öffentliche Verkehr, öffentliche Schulen und das Mieten oder Kaufen von Wohnungen gehören dazu.

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Vereinfacht lässt sich sagen: Der Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt besteht für alle sieben Diskriminierungsgründe.

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Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Schutz vor Diskriminierung auf Bundesebene eingeschränkt: Es sind nur die Diskriminierungsgründe Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Behinderung geschützt.

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In den Bundesländern sind in den jeweiligen Landesgesetzen ähnliche Regelungen vorgesehen.

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Im Detail können einzelne Punkte aber abweichen.

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Welche Formen von Diskriminierung unterscheidet das Gesetz?

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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben laut Arbeitsrecht eine Fürsorgepflicht.

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Sie müssen gegen Diskriminierung in ihrem Betrieb vorgehen, wenn sie davon erfahren.

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