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Über uns

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Über uns

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die Opfer von Diskriminierung unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen.

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Neben verschiedenen Service-Angeboten zu den Themen Antidiskriminierung und Gleichstellung bedeutet das auch die Unterstützung von Einzelpersonen vor Gericht.

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Informations-Broschüren zum Herunterladen als pdf:

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Mit Recht gegen Diskriminierung: allgemeine Informationen

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Mit Recht gegen Diskriminierung: Rassismus

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Mit Recht gegen Diskriminierung: Inklusion

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Mit Recht gegen Diskriminierung: Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung

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Informations-Broschüren zum Herunterladen als barrierefreies Word-Dokument:

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Mit Recht gegen Diskriminierung: allgemeine Informationen

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Mit Recht gegen Diskriminierung: Rassismus

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Mit Recht gegen Diskriminierung: Inklusion

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Mit Recht gegen Diskriminierung: Geschlechts- und Mehrfachdiskriminierung

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Was macht der Klagsverband?

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  • Der Klagsverband unterstützt Einzelpersonen vor Gericht und führt Musterprozesse bei Fällen von Diskriminierung.
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  • Der Klagsverband gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab mit dem Ziel, die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in Österreich zu verbessern.
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  • Der Klagsverband dokumentiert und kommentiert relevante Gerichtsurteile.
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  • Der Klagsverband schult Beraterinnen und Berater und alle, die sich privat oder beruflich dafür interessieren, zum Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht.
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  • Der Klagsverband versorgt verschiedene Zielgruppen mit Informationen, um die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Gesellschaft zu erhöhen.
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  • Für seine Mitgliedsvereine bietet der Klagsverband eine Reihe von Serviceleistungen an.
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Die Geschichte des Klagsverbands

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Der Klagsverband wurde 2004 von drei Vereinen gegründet:

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ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, BIZEPS und Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien.

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Gesetzliche Grundlagen

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Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind unter anderem das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht.

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Dazu gehören das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG).

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Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt.

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Eine Übersicht über diese Gesetze finden Sie auf dieser Seite.

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Gemäß § 13 Abs. 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes kann der Klagsverband Verbandsklagen führen, wenn Versicherungsbedingungen gegen das Diskriminierungsverbot des § 1d Versicherungsvertragsgesetz verstoßen.

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Bitte beachten Sie: Der Klagsverband ist KEINE Beratungsstelle.

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Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitgliedsvereine.

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Derzeit sind folgende Mitgliedsvereine beim Klagsverband aktiv.

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Sie beraten Personen, die sich diskriminiert fühlen und geben die Fälle – falls erwünscht – an den Klagsverband weiter.

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Der Klagsverband ist Mitglied

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Die Statuten zum Herunterladen (Word)

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