Almregeln
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Almregeln
Österreichs Almen sind beliebte Ausflugs- und Erholungsziele für Alt und Jung.
Hinter diesem Naturerlebnis steckt die flächendeckende Bewirtschaftung der Bäuerinnen und Bauern.
Sie sorgen dafür, dass unsere einzigartige Kulturlandschaft gepflegt und frei zugänglich bleibt.
Ohne Almwirtschaft wären Almen für den Tourismus nicht nutzbar.
Der Tourismus wiederum erhöht die Wertschöpfung in der gesamten Region.
Bedauerlicherweise kam es in der Vergangenheit immer wieder zu problematischen Situationen zwischen Weidetieren und Alm-Besucherinnen und -Besuchern.
Für ein gutes Miteinander auf Österreichs Almen und Weiden wurde der „Aktionsplan für sichere Almen“ ins Leben gerufen.
Klare Verhaltensregeln unterstützen die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher.
Die zehn Verhaltensregeln lauten:
- Vermeiden Sie den Kontakt zum Weidevieh, füttern Sie die Tiere nicht und halten Sie einen sicheren Abstand ein.
- Verhalten Sie sich ruhig und erschrecken Sie das Weidevieh nicht.
- Mutterkühe beschützen ihre Kälber. Vermeiden Sie daher die Begegnung von Mutterkühen und Hunden.
- Halten Sie Hunde immer unter Kontrolle und führen Sie sie an der kurzen Leine. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen, leinen Sie Ihren Hund sofort ab.
- Verlassen Sie die Wanderwege auf Almen und Weiden nicht.
- Wenn Weidevieh den Weg versperrt, umgehen Sie es mit möglichst großem Abstand.
- Bei Herannahen von Weidevieh bleiben Sie ruhig, kehren Sie den Tieren nicht den Rücken zu und weichen Sie ihnen aus.
- Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere verlassen Sie die Weidefläche zügig.
- Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, nutzen Sie dieses, schließen Sie es danach wieder gut und queren Sie die Weide zügig.
- Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt.
Zum „Aktionsplan für sichere Almen“ gehören neben den Verhaltensregeln eine Gesetzesänderung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, einheitliche Versicherungslösungen sowie ein Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft.