Verkehrssicherheit Auto
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
- Text größer
- Text kleiner
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
Verkehrssicherheit Auto
Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde im Jahr 1989 der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds (VSF) geschaffen.
Der „VSF“ ist im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingerichtet und bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag.
Die Mittel des VSF werden für die Förderung von Maßnahmen, Projekten, Studien und Forschungen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr verwendet, insbesondere auch im Rahmen der Verkehrserziehung.
Gurtenpflicht
Jede Person in einem Kraftfahrzeug muss mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt sein – egal ob lenkend, auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank sitzend.
Der Gurt hilft bei jedem Unfall und ist in schweren Fällen überlebenswichtig.
Bitte achten Sie auf konsequente, unterschiedliche und richtige Sicherung von Erwachsenen, Schwangeren, Kindern, Haustieren und der Ladung in Fahrzeugen und vergessen Sie nicht, auch selbst zum Gurt zu greifen!
Schlechte Fahrbedingungen
Schlechte Witterungsverhältnisse, etwa Frost, bedeuten auch schlechtere Straßenverhältnisse.
Das Tempo muss daher immer angepasst und mit Bedacht gewählt werden.
Regen, Schnee und Nebel führen zudem zu schlechten Sichtverhältnissen.
Darum gilt: Tempo verringern, Abstand vergrößern, Abblendlicht einschalten und das Lenkrad mit beiden Händen festhalten.
Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, etwa auf dem Rad oder zu Fuß, können leicht übersehen oder zu spät erkannt werden.
Achten Sie in der Morgen- und Abenddämmerung sowie in den Nachtstunden auch besonders auf Wildwechsel, vor allem in ländlichen Gebieten.
Die Nebelschlussleuchte ist nur bei einer Sicht von weniger als 50 Metern einzuschalten, da sie sonst andere blendet.
Im Kolonnenverkehr und auf nebelfreien Abschnitten muss die Nebelschlussleuchte im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern auf jeden Fall ausgeschaltet werden.
Richtige Reifen
Reifen müssen eine bestimmte Profiltiefe aufweisen, die je nach Fahrzeug- und Reifentyp mindestens vier, fünf oder sechs Millimeter beträgt.
Vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt für Lenkerinnen und Lenker von PKW und LKW bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eine situative Winterausrüstungspflicht.
Das bedeutet, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert haben müssen.
Für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht.
Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenenZeitraum immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.
Diese Pflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April und für Busse vom 1. November bis 15. März.
Für Pkw und Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen können als Alternative zu Winterreifen auch Schneeketten verwendet werden.
Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein.
Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Handyverbot
Ablenkung ist einer der Hauptunfallursachen in Österreich.
Aus diesem Grund wurde das Handyverbot am Steuer ausgeweitet.
Das Telefonieren während des Fahrens ist nur mit einer Freisprecheinrichtung zulässig.
Die Rettungsgasse
Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist die Rettungsgasse Pflicht.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind verpflichtet, bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen:
bei 2-streifigen Straßenabschnitten in der Mitte, bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten zwischen dem äußerst linken und dem danebenliegenden Fahrstreifen.
Verhalten im Ernstfall
Ist ein Unfall passiert, stehen alle Beteiligten vor großen Herausforderungen.
Oft vergisst man dabei die alltäglichsten Dinge.
Das BMK hat kleine Klebestreifen mit den wichtigsten Notfallnummern gestaltet, die zum Beispiel auf Smartphones problemlos Platz finden.
Der automatische Fahrzeugnotrufdienst „eCall“ bietet einen europaweiten Notrufdienst für Kraftfahrzeuge auf Basis der bereits bestehenden europäischen Notrufnummer 112.
Im Ernstfall zählt jede Sekunde.
Nur eines kann man bei der Ersten Hilfefalsch machen – nämlich nichts zu tun.
Das Bundesministerium hat eine kompakte Karte zur Ersten Hilfe zusammengestellt, die über die wichtigsten Handgriffe, Vorsichtsmaßnahmen und Notfallnummer informiert.