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Verkehrssicherheit Auto

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Verkehrssicherheit Auto

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Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde im Jahr 1989 der Österreichische Verkehrssicherheitsfonds (VSF) geschaffen.

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Der „VSF“ ist im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eingerichtet und bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag.

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Die Mittel des VSF werden für die Förderung von Maßnahmen, Projekten, Studien und Forschungen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr verwendet, insbesondere auch im Rahmen der Verkehrserziehung.

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Gurtenpflicht

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Jede Person in einem Kraftfahrzeug muss mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt sein – egal ob lenkend, auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank sitzend.

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Der Gurt hilft bei jedem Unfall und ist in schweren Fällen überlebenswichtig.

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Bitte achten Sie auf konsequente, unterschiedliche und richtige Sicherung von Erwachsenen, Schwangeren, Kindern, Haustieren und der Ladung in Fahrzeugen und vergessen Sie nicht, auch selbst zum Gurt zu greifen!

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Schlechte Fahrbedingungen

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Schlechte Witterungsverhältnisse, etwa Frost, bedeuten auch schlechtere Straßenverhältnisse.

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Das Tempo muss daher immer angepasst und mit Bedacht gewählt werden.

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Regen, Schnee und Nebel führen zudem zu schlechten Sichtverhältnissen.

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Darum gilt: Tempo verringern, Abstand vergrößern, Abblendlicht einschalten und das Lenkrad mit beiden Händen festhalten.

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Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, etwa auf dem Rad oder zu Fuß, können leicht übersehen oder zu spät erkannt werden.

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Achten Sie in der Morgen- und Abenddämmerung sowie in den Nachtstunden auch besonders auf Wildwechsel, vor allem in ländlichen Gebieten.

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Die Nebelschlussleuchte ist nur bei einer Sicht von weniger als 50 Metern einzuschalten, da sie sonst andere blendet.

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Im Kolonnenverkehr und auf nebelfreien Abschnitten muss die Nebelschlussleuchte im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern auf jeden Fall ausgeschaltet werden.

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Richtige Reifen

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Reifen müssen eine bestimmte Profiltiefe aufweisen, die je nach Fahrzeug- und Reifentyp mindestens vier, fünf oder sechs Millimeter beträgt.

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Vom 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt für Lenkerinnen und Lenker von PKW und LKW bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht eine situative Winterausrüstungspflicht.

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Das bedeutet, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer in diesem Zeitraum bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert haben müssen.

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Für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht.

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Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dem vorgegebenenZeitraum immer Winterreifen montiert haben muss, unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.

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Diese Pflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April und für Busse vom 1. November bis 15. März.

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Für Pkw und Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen können als Alternative zu Winterreifen auch Schneeketten verwendet werden.

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Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein.

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Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

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Handyverbot

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Ablenkung ist einer der Hauptunfallursachen in Österreich.

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Aus diesem Grund wurde das Handyverbot am Steuer ausgeweitet.

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Das Telefonieren während des Fahrens ist nur mit einer Freisprecheinrichtung zulässig.

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Die Rettungsgasse

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Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist die Rettungsgasse Pflicht.

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Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sind verpflichtet, bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen:

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bei 2-streifigen Straßenabschnitten in der Mitte, bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten zwischen dem äußerst linken und dem danebenliegenden Fahrstreifen.

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Verhalten im Ernstfall

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Ist ein Unfall passiert, stehen alle Beteiligten vor großen Herausforderungen.

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Oft vergisst man dabei die alltäglichsten Dinge.

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Das BMK hat kleine Klebestreifen mit den wichtigsten Notfallnummern gestaltet, die zum Beispiel auf Smartphones problemlos Platz finden.

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Der automatische Fahrzeugnotrufdienst „eCall“ bietet einen europaweiten Notrufdienst für Kraftfahrzeuge auf Basis der bereits bestehenden europäischen Notrufnummer 112.

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Im Ernstfall zählt jede Sekunde.

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Nur eines kann man bei der Ersten Hilfefalsch machen – nämlich nichts zu tun.

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Das Bundesministerium hat eine kompakte Karte zur Ersten Hilfe zusammengestellt, die über die wichtigsten Handgriffe, Vorsichtsmaßnahmen und Notfallnummer informiert.

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