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Strahlenschutz

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Strahlenschutz

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Seit jeher ist der Mensch ionisierender Strahlung ausgesetzt.

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Diese natürlich auftretende Strahlung kommt aus dem Weltraum und von radioaktiven Stoffen in der Umwelt, vor allem in den Böden und Gesteinen der Erdkruste.

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Mit dem technischen Fortschritt haben wir uns die ionisierende Strahlung zunehmend gezielt zu Nutzen gemacht.

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Diese Strahlung kann Mensch und Umwelt aber auch negativ beeinträchtigen, weshalb weltweit strenge gesetzliche Regelungen gelten.

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Um nachweisbare Schädigungen zu vermeiden, wurden Grenzwerte für die Dosis gesetzt.

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Das Grundprinzip des Strahlenschutzes ist in jedem Fall, dass der Einsatz ionisierender Strahlung gerechtfertigt sein muss und die Strahlungsbelastung so niedrig wie möglich zu halten ist.

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Österreich verfolgt seit mehr als 25 Jahren eine Politik gegen die Nutzung von Kernenergie und engagiert sich konsequent dafür, die nukleare Sicherheit zu verbessern.

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Auch wenn es gelingt, das Risiko zu verringern, müssen die Behörden auf den Ernstfall vorbereitet sein.

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In Österreich gibt es zwar keine Kernkraftwerke, doch es befinden sich 14 Anlagen in einer Entfernung von weniger als 200 Kilometern der Landesgrenzen.

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Schwere Unfälle mit weitreichenden Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden.

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Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat die Aufgabe, Vorkehrungen zu treffen, um die österreichische Bevölkerung bei einem radiologischen Notfall zu schützen.

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Spezielle Entscheidungshilfesysteme ermöglichen es anhand von Wetterprognosedaten, die Auswirkungen von radiologischen Notfällen rasch zu berechnen.

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Zusätzlich können bereits vor dem Vorliegen erster Messergebnisse Abschätzungen durchgeführt und die möglicherweise betroffenenRegionen eingegrenzt werden.

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Solche Systeme ermöglichen es dem BMK, wertvolle Zeit für die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu gewinnen.

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Internationale Meldesysteme

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Um im Fall eines radiologischen Notfallsbetroffene Staaten rasch zu alarmieren, wurden internationale Informationsabkommen und Alarmierungssysteme entwickelt.

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Als direkte Reaktion auf den schweren Reaktorunfall im sowjetischen Tschernobyl kam es zu Übereinkommen im Rahmen der Internationalen Atomenergiebehörde und innerhalb der Europäischen Kommission.

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Diese besagen, dass bei einem radiologischen Ereignis das Unfallland verpflichtet ist, die internationalen Stellen und die betroffenen Staaten so schnell wie möglich zu alarmieren.

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Das österreichische Strahlenfrühwarnsystem kann die aktuellen Messwerte der Stationen in Deutschland, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien anzeigen, somit von allen Nachbarstaaten, die Kernkraftwerke betreiben.

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Österreich hat zusätzlich eigene Messstationen im Nahgebiet von grenznahen Kernkraftwerken errichtet und in das österreichische Strahlenfrühwarnsystem eingebunden.

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Schutzmaßnahmen

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Die Abteilung für Strahlenschutz im Bundesministerium bewertet anhand der vorliegenden Informationen aus dem Unfallland zuerst die Lage und schätzt mögliche Auswirkungen auf Österreich ab.

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Mit den Informationen aus den Nachbarstaaten und verschiedenen Notfallsystemen kann das Ausmaß schon vor Eintreffen der radioaktiven Wolke abgeschätzt werden.

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So stehen den Behörden genügend Informationen zur Verfügung, um das Ausmaß der Betroffenheit abschätzen zu können.

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Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung können daher frühzeitig getroffen und vorbereitet werden.

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Je nach der erwarteten Strahlenbelastung legt das BMK unter Mitwirkung des Gesundheitsministeriums Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung fest.

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Die Länder sind dabei zuständig für die Umsetzung der vom Bund festgelegten Schutzmaßnahmen.

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Zusätzlich unterstützt das staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement im Innenministerium die Umsetzung der Schutzmaßnahmen und koordiniert die Vorgehensweise.

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Die Lage wird regelmäßig neu bewertet, um die Maßnahmen entsprechend anzupassen.

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Sollte es in Österreich selbst zu einem radiologischen Ereignis kommen, zum Beispiel durch einen Transportunfall mit radiologischen Quellen, wird die Abteilung für Strahlenschutz im BMK durch die Bezirksverwaltungsbehörden beziehungsweise die Landeswarnzentralen umgehend alarmiert.

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Alarmierung der Bevölkerung

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Damit die Informationen im Anlassfall rasch und regelmäßig an die Öffentlichkeit gelangen, werden die Medien eng in das Krisenmanagement eingebunden.

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Die Information erfolgt in erster Linie über Fernsehen und Rundfunk.

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Zusätzlich wird bei Bedarf ein Call Center aktiviert, dessen Telefonnummern über Hörfunk und Fernsehen bekanntgegeben werden.

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Auch auf der Website des BMK werden Informationen bereitgestellt.

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Bei schweren grenznahen Kernkraftwerk-Unfällen steht in Österreich ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem zur Verfügung, das vom Innenministerium betrieben wird.

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