Barrierefreiheit im Verkehr
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Barrierefreiheit im Verkehr
Seit erstem Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft.
Niemand darf aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.
Das Gesetz sieht unter anderem auch die Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich vor.
Das beinhaltet den öffentlichen Verkehr und die Verkehrsflächen.
Bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche gelten nur dann als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums und der öffentlichen Verkehrsflächen ist für viele Menschen in Österreich eine Grundvoraussetzung, um am sozialen Leben teilnehmen zu können.
Österreich hat es sich daher zum Ziel gesetzt, insbesondere in Bezug auf den barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln im internationalen Vergleich eine Spitzenposition einzunehmen.
Unabhängige Mobilität
Der Öffentliche Verkehr ist ein wesentlicher Baustein für die unabhängige und nachhaltige Mobilität jeder oder jedes Einzelnen.
Doch es gibt im Öffentlichen Verkehr eine Menge Barrieren, die eine Nutzung für viele Menschen erschweren und für manche sogar unmöglich machen.
Rund 40 Prozent der Bevölkerung gelten als besonders mobilitätseingeschränkte Personen – dazu zählen zum Beispiel Menschen mit Kinderwagen oder Kleinkind an der Hand, Menschen mit schwerem bzw. sperrigem Gepäck, Menschen mit geringen Ortskenntnissen oder geringen Kenntnissen der Landessprache, ältere Menschen, Menschen mit Bewegungseinschränkungen und behinderte Menschen.
Sie alle treffen noch immer viel zu oft auf Barrieren.
Wegen des stetig wachsenden Anteils der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt auch die Zahl an Menschen mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen zu.
Darum werden zukünftig noch mehr Menschen als bisher besonders stark auf einen barrierefreien Zugang zu Verkehrsdienstleistungen angewiesen sein.
Der Abbau von Barrieren im Infrastrukturbereich, im Fahrzeugbereich und bei der Information bzw. Kommunikation erhöht die Qualität des Öffentlichen Verkehrs und macht ihn für alle Reisenden attraktiver.
Die Beseitigung von Barrieren ist für 10 Prozent der Bevölkerung absolut essentiell und für 40 Prozent der Bevölkerung im weiteren Sinne notwendig, doch komfortabel ist Barrierefreiheit für alle.
Stabstelle Barrierefreiheit
Das Bundesministerium richtete 2018 eine eigene Stabstelle „Barrierefreiheit“ ein.
Die steigende Anzahl älterer und behinderter Bürgerinnen und Bürger machte es notwendig, das Thema „Barrierefreiheit im Verkehr“ im Bundesministerium neu zu organisieren.
Das umfasst viele unterschiedliche Bereiche wie Zugang zu Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus oder Flugzeug und Verkehrsflächen z.B.: Bahnhöfe, Flughäfen; barrierefreier Zugang zu Informationen im Internet; rechtliche Aspekte sowie neue Verkehrskonzepte für die Zukunft.
Die Aufgaben der Stabstelle haben sich bisher auf mehrere Abteilungen im Bundesministerium verteilt.
Mit der Stabstelle sollen Verkehrsträger übergreifend Lösungen für einen barrierefreien Zugang gefunden werden.
Die Stabstelle ist darüber hinaus Ansprechpartnerin
- für Bürgeranfragen;
- gegenüber der Industrie;
- im Zusammenhang des internationalen Informationsaustausches.
Von besonderer Bedeutung ist die Einbeziehung von Betroffenen und deren Organisationen, um gemeinsam praxisnahe und anwenderfreundliche Lösungen zu finden.