Die Nachrichtendienste des Bundesheeres
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Die Nachrichtendienste des Bundesheeres
Das Militärische Nachrichtenwesen der Zweiten Republik entstand als „Gruppe Nachrichtenwesen“ im Bundesministerium für Landesverteidigung.
Daraus entstand 1972 das Heeres-Nachrichtenamt mit den Aufgaben der militärischen Auslandsaufklärung und Abwehr.
1984 wurde die Aufgabe der Abwehr ausgegliedert und seither durch das neu geschaffene Abwehramt wahrgenommen.
Das Heeres-Nachrichtenamt
Das Heeres-Nachrichtenamt ist zuständig für die strategische Auslandsaufklärung.
Seine Mitarbeiter beschaffen Informationen über Regionen, Staaten und Organisationen, die für die österreichische und europäische Sicherheitspolitik relevant sind.
Diese Informationen werden gesammelt, analysiert und in Form von Berichten und Präsentationen aufbereitet.
Das Abwehramt
Das Abwehramt ist zuständig für die Abwehr von Gefahren für die militärische Sicherheit.
Es beschafft Informationen über Bestrebungen und Tätigkeiten, die vorsätzliche Angriffe gegen Leben und Gesundheit von Personen, Infrastruktur und militärisch klassifizierte Informationen erwarten lassen und stellt diese der politischen und militärischen Führung dar.
- Mehr über das Abwehramt
Kontrolle der Nachrichtendienste
Die Arbeit der Nachrichtendienste des Bundesheeres verläuft zwar abseits der öffentlichen Wahrnehmung, aber keinesfalls abseits der demokratischen Kontrolle.
Neben der Dienst- und Fachaufsicht im Verteidigungsministerium wird die Arbeit der Dienste durch einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten, den ständigen Unterausschuss zum Landesverteidigungsausschuss und weitere staatliche Kontrollorgane beaufsichtigt.
- Mehr über die Kontrolle der Nachrichtendienste