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Verlängerte Lehrzeit und Teil-Qualifikation

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Verlängerte Lehrzeit und Teil-Qualifikation

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Manche Jugendliche können aus verschiedenen Gründen keine Lehre in der üblichen Form machen.

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Sie können eine Lehre machen, die besser zu ihren Möglichkeiten passt.

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Zum Beispiel haben diese Jugendlichen mehr Zeit für die Lehre.

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Die Lehre kann um 1 – 2 Jahre verlängert werden.

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Oder die Jugendlichen machen nur einen Teil der Lehre, die Teil-Qualifikation.

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Wer kann die besonderen Formen der Lehre machen?

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  • Menschen mit Behinderungen
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  • Menschen, die in der Sonderschule waren.
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  • Personen, die keinen Abschluss einer Hauptschule oder Neuen Mittelschule haben.
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  • Personen, die aus persönlichen Gründen keine Lehrstelle bekommen. Sie bekommen davor eine Beratung.
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Diese Lehrlinge bekommen Betreuung durch eine Berufsausbildungs-Assistentin oder einen Berufsausbildungs-Assistenten.

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Diese Person begleitet und unterstützt die Jugendlichen und die Betriebe, damit die Lehre erfolgreich abgeschlossen wird.

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Der Betrieb kann eine Förderung des AMS bekommen.

Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des AMS und auf der Seite Arbeit und Behinderung:

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