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Überprüfung der Vertragsstaaten: Staatenprüfung

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Überprüfung der Vertragsstaaten: Staatenprüfung

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Im Oktober 2010 hat Österreich den Vereinten Nationen den ersten Staatenbericht übermittelt und darin Bilanz über die ersten zwei Jahre seit dem nationalen Inkrafttreten der Konvention gezogen.

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Die sogenannte Staatenprüfung Österreichs fand im September 2013 in Genf statt.

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Dabei trat der zuständige UN-Behindertenrechtsausschuss mit einer österreichischen Delegation aus Vertretern und Vertreterinnen der Bundesministerien und der Länder in den ersten offiziellen Dialog.

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Auf Basis des ersten Staatenberichts Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der Beantwortung einer offenen Fragenliste im Juni 2013 und aufgrund der Ergebnisse der ersten Staatenprüfung hat der Ausschuss am 30. September 2013 abschließende Bemerkungen veröffentlicht, die insgesamt 58 Punkte bzw. 23 Empfehlungen enthalten.

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Bis zur nächsten Staatenprüfung Österreichs – voraussichtlich im Jahr 2020 – sollten diese 23 UN-Empfehlungen umgesetzt sein.

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Gutachten: Österreichs Verpflichtungen durch die UN-Behindertenrechtskonvention

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Im Auftrag des Sozialministeriums hat die Universität Innsbruck ein Rechtsgutachten über die Frage erstellt, welche Verpflichtungen für Österreich durch die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entstanden sind.

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Anhand wesentlicher Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention wurden die Verpflichtungen Österreichs auf völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene untersucht.

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Das Gutachten über die aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erwachsenden Verpflichtungen Österreichs steht zum Download zur Verfügung.

 

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